Energieministerrat: Allgemeine Ausrichtung zu wesentlichen Vorhaben erreicht
21.12.2017. Der EU-Energieministerrat tagte am 18./19.12.2017 in Brüssel. Nach langen Beratungen gelang es der estnischen Ratspräsidentschaft tatsächlich, zu allen vier auf die Tagesordnung gesetzten Legislativvorschlägen des "Clean Energy Package" eine gemeinsame Position zwischen den 28 Mitgliedstaaten zu verabschieden. Im Einzelnen konnten zur Governance-Verordnung, Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie zur Strommarkt-Richtlinie und -Verordnung sog. "allgemeine Ausrichtungen" beschlossen werden.
In der Governance-Verordnung zur Energieunion sollen die Planungen der Mitgliedstaaten zu Energie- und Klimaschutzmaßnahmen zusammenlaufen und einen gemeinsamen Rahmen bekommen. Es geht um ein Kooperations- und Kontrollverfahren zur Überwachung der Umsetzung der Ziele und Vorgaben der Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union bis 2030, insbesondere mit Blick auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verbundnetze und Treibhausgasemissionen. Konkret werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, regelmäßig integrierte nationale Energie- und Klimapläne vorzulegen, in denen sie ihre Ziele, Strategien und Maßnahmen darlegen. Vorgesehen ist, dass die EU-Kommission auf einen sog. "Gap-filler"-Mechanismus zurückgreifen kann, wenn die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Setzung bzw. Erreichung von Zielen zurückbleiben.
Hinsichtlich der Einigung zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 27 Prozent ihres Gesamtenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Bei der Wärme- und Kälteversorgung sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um den Anteil erneuerbarer Energien um mindestens einen Prozentpunkt pro Jahr zu steigern; allerdings unter Einbeziehung von Wärme/Kälte aus Abfall. In der Frage des verpflichtenden Drittzugangs zu Wärme- und Kältenetze wollen die Mitgliedstaaten diesen für nicht-effiziente Systeme festschreiben und unter generellen Vorbehalt technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit stellen. Außerdem sollen sie die Möglichkeit erhalten, ihre nationalen Fördersysteme für erneuerbare Energien für andere Mitgliedstaaten öffnen zu können, wobei die endgültige Entscheidung allerdings bei ihnen verbleibt. Das EU-Parlament hatte bereits im November 2017 seinen Standpunkt zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegt. Im Januar können die Trilog-Beratungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat beginnen.
Mit Blick auf die Strommarkt-Richtlinie begrüßt der VKU, dass sich der Rat dafür ausgesprochen hat, Netzbetreibern die Nutzung und den Betrieb von netzdienlichen Speichern unter bestimmten Umständen zu erlauben. Das ist wichtig, denn: Wenn die Verteilnetzbetreiber dafür verantwortlich sein sollen, eine stabile und dezentrale Energieversorgung zu gewährleisten, dann müssen sie auch die notwendigen Werkzeuge dafür an die Hand bekommen. In der Strommarkt-Verordnung folgten die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der EU-Kommission zur Gründung eines Repräsentations- und Arbeitsgremiums für Verteilnetzbetreiber auf europäischer Ebene, der sogenannten "EU DSO Entity". Damit erkennen die Mitgliedsstaaten die wachsende Bedeutung der Verteilnetzbetreiber für das Energiesystem an. Ein großer Erfolg ist, dass anfängliche Konstruktionsfehler - insbesondere bei der angemessenen Beteiligung Verteilnetzbetreiber - beseitigt wurden. Nach dem Willen des Ministerrates soll allen europäischen Verteilnetzbetreibern nun die Mitgliedschaft im Gremium offen stehen. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen wird es immer wichtiger, dass Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber bei der Entwicklung von Regelwerken gemeinsam agieren und auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Das EU-Parlament muss im ersten Quartal 2018 seine Positionen zum Strommarktdesign noch beschließen, danach können die Trilog-Verhandlungen beginnen.