GE NL Januar 2018
29.11.2017. Die EU-Kommission hat am 29.11.2017 ihre Pläne zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Form der Mitteilung "Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft" veröffentlicht. Ein zentrales Element der zukünftigen GAP ist, dass die Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsspielraum bekommen, wie und wo sie ihre GAP-Mittel investieren. Die Zweisäulenstruktur der GAP, also die landwirtschaftlichen Direktzahlungen einerseits und die Förderung des ländlichen Raums andererseits, soll grundsätzlich bestehen bleiben. Die Bereitstellung von Mitteln soll aber an konkreten Ergebnissen ausgerichtet werden anstatt wie bisher an der Einhaltung von Vorschriften. Die EU-Kommission will im Sommer 2018 Legislativvorschläge vorlegen, um die in der Mitteilung dargelegten Ziele umzusetzen. Dies erfolgt im Anschluss an den Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen, der für Mai 2018 erwartet wird. Der VKU setzt sich dafür ein, das derzeitige Modell der flächenabhängigen und fast bedingungslosen Direktzahlungen durch ein neues Fördersystem zu ersetzen, bei dem öffentliche Gelder an konkrete Leistungen der Landwirte im Umwelt- und Gewässerschutzbereich gekoppelt werden. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel weg von der Förderung pro Hektar hin zur gezielten Unterstützung gesellschaftlich relevanter Leistungen der Landwirtschaft. Ergänzend hierzu wäre die Schaffung eines eigenständigen EU-Fonds für Gewässerschutzmaßnahmen, um gezielt Anreize für konkrete Maßnahmen für den Schutz der Gewässer zu schaffen. Die Mitgliedstaaten sollen nach der Mitteilung der EU-Kommission zukünftig GAP-Strategiepläne aufstellen, in denen sie ihre nationalen Maßnahmen skizzieren. Diese Strategiepläne sollen gleichzeitig eine bessere Überwachung der Ergebnisse ermöglichen. Während die EU weiterhin die Ziele der GAP und grundlegende Anforderungen festlegt, sollen die Mitgliedstaaten und Regionen mehr Möglichkeiten zur Mitgestaltung ihrer Landwirtschaftspolitik erhalten. Direktzahlungen zur Unterstützung der Landwirte sollen weiterhin ein wesentlicher Teil der GAP bleiben. Konkrete Zahlen hierzu werden allerdings in der Mitteilung bewusst nicht genannt, um der Debatte über den nächsten EU-Finanzrahmen nicht vorzugreifen. Es werden lediglich Möglichkeiten für eine gezieltere Einkommensstützung für Landwirte skizziert. Die zukünftige GAP soll auch ehrgeizigere Ziele in den Bereichen Ressourceneffizienz, Umwelt- und Klimaschutz verfolgen. So will die EU-Kommission beispielsweise die Direktzahlungen so ausgestalten, dass der Großteil der Fläche in der EU mit umweltfreundlichen Praktiken bewirtschaftet wird. Das derzeitige Greening, aIso die grüne Architektur der GAP, stützt sich momentan auf die komplementäre Umsetzung der Politikinstrumente "Cross Compliance", grüne Direktzahlungen und freiwillige Umwelt- und Klimamaßnahmen. Sie soll nunmehr ersetzt werden durch den beschriebenen flexibleren Ansatz. Dieser neue Ansatz soll es den Mitgliedstaaten erleichtern, mit einer Mischung aus freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen der GAP-Säulen die EU-Umwelt- und Klimaziele zu erreichen. Ihre Ansprechpartnerinnen im VKU: Christiane Barth (Brüssel), Nadine Steinbach