Trilogverhandlung zum Kodex über die elektronische Kommunikation

 16.01.2018. Um den Breitbandausbau in Europa voranzutreiben, hat die EU-Kommission im September 2016 ein Paket zur Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation vorgelegt. Ein Kernstück des Pakets und für die Kommunalwirtschaft besonders relevant ist der Richtlinienvorschlag über einen europäischen Kodex zur elektronischen Kommunikation, der die aktuellen Telekomrahmen-, Netzzugangs-, Genehmigungs- und Universaldienstrichtlinie vereint und die künftige regulatorische Ausrichtung der Telekommunikationsmärkte festlegt. Dazu laufen seit Oktober 2017 die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament. Am 01.02.2018 sollen die für die Kommunalwirtschaft besonders relevanten Aspekte verhandelt werden: symmetrische Zugangsverpflichtungen und Ko-Investitionsmodelle.

Aus VKU-Sicht ist kritisch zu bewerten, dass die bisher üblichen Verpflichtungen für marktbeherrschende Unternehmen, ihren Konkurrenten zu festgelegten Bedingungen einseitig Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und anderen Netzbestandteilen zu gewähren, nur noch eingeschränkt auferlegt werden sollen, nämlich dann, wenn im Endkundensegment ein Mangel an Wettbewerb zu verzeichnen ist. Aus dieser neuen Regelung könnten für die Kommunalwirtschaft relevante wettbewerbsrechtliche Einschränkungen resultieren. Außerdem wollen EU-Kommission, Ministerrat und Europäisches Parlament in bestimmten Fällen symmetrische Zugangsverpflichtungen anordnen.

Relevant für die Kommunalwirtschaft sind auch die Verhandlungen über sogenannte "Regulierungsferien" für marktmächtige Telekommunikationsunternehmen im Rahmen von Ko-Investitionsmodellen mit anderen Betreibern, um entweder Infrastrukturen gemeinsam zu nutzen oder gemeinsam in Telekommunikationsnetze zu investieren. Aus Sicht des VKU können Ausbau- und Betriebskooperationen zwischen Unternehmen grundsätzlich sinnvoll sein, um den Breitbandausbau zu forcieren, wenn eine solche Kooperation auf Augenhöhe erfolgt. Regulierungserleichterungen für marktmächtige Unternehmen sollten aber nur bei einem marktverhandelten, diskriminierungsfreien und offenen Netzzugang (Open Access) in Frage kommen.

Während die EU-Kommission Regulierungserleichterungen nur an ein Angebot des Unternehmens an weitere Partner knüpfen und das tatsächliche Zustandekommen eines gemeinschaftlichen Ausbaus nicht überprüfen will, sind die strengeren Forderungen des Europäischen Parlaments aus VKU-Sicht zu bevorzugen: Regulierungserleichterungen sollen von einer tatsächlichen Übereinkunft zwischen den Partnern abhängen und davon, ob ein Wettbewerb zwischen ihnen zu erwarten ist und Next Generation Access (NGA) Qualität bis auf das Grundstück des Anschlussnehmers gewährleistet wird.

In einem gemeinsamen Brief mit dem Deutschen Landkreistag hat der VKU seine wichtigsten Positionen im Dezember 2017 erneut an die Europäische Kommission und die relevanten deutschen Staatssekretäre übermittelt. Der VKU hat sich außerdem in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Deutschen Landkreistag, Breko und Buglas am 27.12.2017 für Open-Access-Geschäftsmodelle ausgesprochen, um beim Glasfaserausbau volkswirtschaftlich unsinnigen Doppelausbau zu vermeiden. Eine Regulierungserleichterung müsse jedoch an faire, zwischen den Anbietern frei verhandelte Konditionen für den Netzzugang gekoppelt sein.