Klimaschutz: Einigung über Emissionsreduktion im Non-ETS-Bereich

 17.01.2018. Am 21.12.2017 erzielten EU-Kommission, Parlament und Rat eine Einigung im Trilogverfahren zur Emissionsreduktion im Non-ETS-Bereich. Die sogenannte Lastenteilungsverordnung ("Effort Sharing Regulation") regelt die Treibhausgas-Emissionen der Sektoren Verkehr (ohne Schifffahrt und Luftverkehr), Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft sowie kleinere Energie- und Industrieanlagen, die allesamt nicht unter das europäische Emissionshandelssystem (ETS) fallen. Im Vergleich zum ETS-Bereich fallen hier circa 60 Prozent aller EU-Treibhausgas-Emissionen an.

Konkret gibt die Lastenteilungsverordnung das Ziel vor, dass die Non-ETS-Sektoren ihre Emissionen europaweit bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 2005 verringern müssen. Die Mitgliedstaaten werden dadurch erstmals unmittelbar verpflichtet, jährliche linear sinkende Emissionsbudgets einzuhalten und im Jahr 2030 ein bestimmtes Minderungsziel zu erreichen. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie ihre jeweiligen Minderungsziele innerstaatlich umsetzen. Im Rahmen der Verordnung ist Deutschland verpflichtet, seine Emissionen in den Sektoren des Non-ETS-Bereichs um 38 Prozent bis 2030 zu senken.

Die Einigung markiert einen wichtigen Schritt für die Europäische Union, um die sich aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen ergebenden Verpflichtung erfüllen zu können, nämlich die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Niveau von 1990. Bereits im Jahr 2014 hatte der Europäische Rat in seinen Leitlinien die grundsätzliche Architektur der Lastenteilungsverordnung beschlossen; danach präsentierte die EU-Kommission im Juli 2016 ihren Verordnungs-Vorschlag.