Erneuerbare-Energien-Richtlinie beschlossen
19.01.2018. Nach der Abstimmung im federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments am 28.11.2017, befasste sich schließlich das Plenum am 17.01.2018 mit der Neufassung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Die Abgeordneten einigten sich mit großer Mehrheit auf einen gemeinsamen Standpunkt und bestätigten weitgehend die vorher gefassten Positionen des ITRE-Ausschusses. Auf Seiten der Mitgliedstaaten hatte der Energieministerrat auf seiner Sitzung am 18.12.2017 offiziell seinen Standpunkt formuliert. Nunmehr können die Trilog-Beratungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat beginnen, um endgültig über die Richtlinien-Novellierung zu entscheiden.
Aus Sicht des VKU haben die Abgeordneten die Weichen für die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie weitgehend richtig gestellt: Neue Potenziale der erneuerbaren Energien sollen erschlossen, ihre Marktintegration gefördert und Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen werden. Konkret legten die Abgeordneten ein verbindliches EU-Ziel für den Anteil von erneuerbaren Energien für das Jahr 2030 fest: Dann sollen 35 Prozent des EU-Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Der von der EU-Kommission geforderte "allgemeine Netzzugangsanspruch" zu Fernwärme- und -kältenetzen wurde eingeschränkt, indem er generell unter den Vorbehalt technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit gestellt wurde; ebenso besteht kein Zugangsanspruch durch Dritte, wenn das System als "effiziente Fernwärme- und Fernkälteversorgung" gilt. Weiteres Ziel ist, dass die Mitgliedstaaten den Anteil an erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteversorgung jährlich um mindestens zwei Prozentpunkte erhöhen sollen, wobei Energiemengen aus der energetischen Abfallverwertung eingerechnet werden können.
Innerhalb des Verkehrssektors sollen die Mitgliedstaaten bis 2030 einen Erneuerbare-Energien-Anteil von mindesten 12 Prozent am Endenergieverbrauch erreichen. Des Weiteren befürwortet der VKU das Ergebnis, dass es den Mitgliedstaaten freistehen soll, technologie-neutrale oder technologie-spezifische Förderregelungen für Energie aus erneuerbaren Quellen anzuwenden; somit würden technologie-spezifische Ausschreibungen für die verschiedenen erneuerbaren Technologien wie etwa Wind, Solar oder Geothermie möglich bleiben. Außerdem votierten die Abgeordneten für die schrittweise Öffnung nationaler Fördersysteme für erneuerbare Energien: Für 2021 bis 2025 soll ein Anteil am Fördervolumen in Höhe von 8 Prozent und für 2026 bis 2030 in Höhe von 13 Prozent anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Allerdings können die Mitgliedsstaaten am Ende selbst entscheiden, ob und für wen ihre Fördersysteme geöffnet werden.