Bewerbungsaufruf: EU-Gütesiegel für gesellschaftliche Verantwortung (CEEP CSR-Label)
21.02.2018. Das EU-Parlament hat am 21.02.2018 über die Neufassungen der Verordnung und der Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) abgestimmt. Langwierige Beratungen über die knapp 3.000 Änderungsanträge hatten zu einer Verzögerung geführt, denn ursprünglich sollte bereits im Dezember letzten Jahres abgestimmt werden. Mit der Energiebinnenmarkt-Gesetzgebung wird eine europäische Energieunion vorangetrieben, die einen versorgungssicheren, liberalisierten, verbraucherorientierten, flexiblen sowie grenzüberschreitenden Energiemarkt für ganz Europa schaffen soll.
Die Ziele des europäischen Energiebinnenmarktes wurden von den Abgeordneten in der ITRE-Abstimmung voll und ganz unterstützt. Generell sollen marktwirtschaftliche Ansätze gestärkt werden. Es soll definitive Vorgaben zur Preisfestlegung geben, stärkere Vertragsrechte für Verbraucher (24-Stunden-Vertragswechsel, Anspruch auf einen dynamischen Tarif), transparente Standards für die Einbindung von „Prosumern“ sowie die Einschränkung des „priority dispatch“ auf Erneuerbare-Energien- und KWK-Analgen bis maximal 500 kW. Zugleich votierten die Abgeordneten für die Öffnung der Energiemärkte für neue Produkte und Akteure, wie z. B. unabhängige Aggregatoren oder lokale Energiegemeinschaften. Richtigerweise achteten die Abgeordneten beim Marktdesign auf ein „level-playing-field“, das die Grundlage von Markt und Wettbewerb bilden muss, sodass gleiche Rechte und Pflichten für neue wie etablierte Marktteilnehmer gelten.
Überaus kritisch zu bewerten ist, dass Verteilnetzbetreiber grundsätzlich vom Wettbewerb für die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur ausgeschlossen werden sollen. Es drohen Marktversagen, das Ausbleiben von Investitionen und die Stagnation der Elektromobilität – insbesondere der schnelle und flächendeckende Ausbau im ländlichen Raum ist gefährdet. Zusätzlich wird der politische Rahmen in Deutschland grundlegend herausgefordert: Bereits getätigte Investitionen der Netzbetreiber würden entwertet, die bisherige Förderpolitik der Bundesregierung konterkariert und das Ziel des schnellen Ausbaus der Elektromobilität verfehlt.
Desgleichen stimmten die Abgeordneten dafür, dass Verteilnetzbetreiber grundsätzlich weder Eigentümer noch Betreiber von Energiespeichern sein sollen. In der Folge würden die Verteilnetzbetreiber als Systemmanager in Frage gestellt, für eine sichere und stabile Energieversorgung zu sorgen. Um das Stromnetz effizient zu bewirtschaften, sollten die Netzbetreiber vor Ort selbst entscheiden können, ob das durch Ausbau, Netzverstärkung oder Speicherlösungen geschehen sollte.
In Bezug auf die „EU DSO Entity“ sind die Abgeordneten erfreulicherweise den Vorschlägen der „allgemeinen Ausrichtung“ des Energieministerrates gefolgt: allen Verteilnetzbetreibern steht die Mitgliedschaft in der Entity offen; laut Kommissionsentwurf sollten De-Minimis-Unternehmen und vertikal-integrierte Unternehmen davon ausgeschlossen sein; Verteilnetzbetreiber-Verbände können in der Entity mitwirken und Netzbetreiber vertreten.
Schließlich folgten die Abgeordneten im Wesentlichen dem Vorschlag der EU-Kommission, solchen Kraftwerken Umweltvorgaben zu machen, die im Rahmen von Kapazitätsmechanismen öffentliches Geld erhalten. Konkret sollen Kraftwerke, die mehr als 550g/CO2 pro Kilowattstunde Strom ausstoßen, zukünftig von der Förderung ausgeschlossen werden. Weiterhin plädierten die Abgeordneten dafür, genauso wie der Ministerrat, dass die EU-Kommission in Fragen der Teilung von Strompreiszonen prinzipiell ein Letztentscheidungsrecht bekommen soll – sofern betroffene Mitgliedstaaten es nicht schaffen, Netzengpässe zu beseitigen.
Nach der Abstimmung im ITRE-Ausschuss wird im März die Zustimmung im Plenum erwartet. Danach können die Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament starten. Der Energieministerrat hatte seine Position zur Strommarkt-Verordnung und -Richtlinie bereits im vergangenen Dezember festgelegt. Allerdings sollen die Verhandlungen erst unter der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs im zweiten Halbjahr 2018 beginnen.