Verordnung tritt voraussichtlich nach dem Sommer in Kraft
Europäisches Parlament und Ministerrat einigen sich auf EU-Klimagesetz

Nach einer langen Verhandlungsnacht haben sich Ministerrat und Europäisches Parlament auf ein EU-Klimagesetz geeinigt. Mit dem Übereinkommen wird die Klimaneutralität der EU bis zum Jahr 2050 rechtlich verankert und das Emissionsreduktionsziel für 2030 auf mindestens 55 Prozent als Zwischenziel auf dem Dekarbonisierungspfad festlegt.

26.04.21

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Mit dem EU-Klimagesetz stellte die Europäische Kommission Anfang März 2020 ihren ersten Gesetzesvorschlag im Rahmen des „European Green Deal“ vor. Fast ein Jahr später, am 21. April 2021, haben das Europäische Parlament und der Ministerrat eine vorläufige Einigung zum Kommissionsvorschlag erzielt.

Planungssicherheit für anstehende Gesetzesanpassungen

Der VKU hat den Gesetzgebungsprozess von Anfang an eng begleitet und das Ziel einer klimaneutralen europäischen Wirtschaft auch in seinem Pressestatement zur politischen Einigung grundsätzlich begrüßt sowie unterstützt. Mit dem EU-Klimagesetz ist es gelungen, eine politische in eine rechtliche Verpflichtung umzuwandeln. Mit dem Übereinkommen besteht Planungssicherheit für die Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden energiepolitischen Instrumente im „Fit für 55“-Paket. Nun geht es darum, die ambitionierten Ziele auch in die Praxis umsetzen zu können. Aus VKU-Sicht ist dabei auch wichtig, dass die Bundesregierung den Impuls aus Europa aufgreift, um z. B. die Ausbauziele der erneuerbaren Energien realistischer zu gestalten.

2050- und 2030-Ziel

Das Übereinkommen zum EU-Klimagesetz verankert die Klimaneutralität der EU bis zum Jahr 2050 rechtlich – der zentrale Bestandteil des Grünen Deals. Neben dem Ziel, Treibhausgas-Emissionen auf netto null zu reduzieren, haben sich die Ko-Gesetzgeber auf ein bis zum Ende der Verhandlungen umstrittenes EU-weites 2030-Emissionsreduktionsziel von mindestens 55 Prozent (inklusive Kohlenstoffsenke) verständigt – eine Verschärfung des bisherigen Ziels von 40 Prozent bis 2030 um weitere 15 Prozentpunkte im Vergleich zu 1990. Das Europäische Parlament hatte ein Ziel von 60 Prozent ohne Kohlenstoffsenke gefordert. Um den Abgeordneten entgegenzukommen, kündigte die EU-Kommission an, die Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) anzupassen: Sie will die Anhebung der CO2-Senke von 225 auf 300 Millionen Tonnen CO2eq prüfen. Dieser Ansatz könnte zu einem Einsparziel von 57 Prozent bis 2030 beitragen.

2040-Ziel und Einrichtung eines europäischen Klimarats

Auch die Vereinbarung eines 2040-Ziels gehört zu den wesentlichen Verhandlungsergebnissen. In das noch zu berechnende 2040-Ziel soll das Treibhausgas-Budget („Carbon Budget“) miteinbezogen werden. Das „Carbon Budget“ soll die Menge CO2 angeben, die maximal emittiert werden dürfte, um nicht das Pariser Klimaabkommen (1,5 Grad-Ziel) zu gefährden. Dieses Ziel soll die EU-Kommission Ende 2023, ein halbes Jahr nach Bestandsaufnahme des Fortschritts seit dem Paris-Abkommen, vorlegen. Unter anderem zur Erarbeitung des 2040-Zieles soll der neu einzurichtende europäische Klimarat als unabhängiges wissenschaftliches Gremium, bestehend aus noch 15 zu benennenden Experten, die EU-Kommission beraten. Darüber hinaus soll die EU-Kommission Fahrpläne für Wirtschaftssektoren erarbeiten, um sie durch einen engeren Austausch auf ihrem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen.

Weiterer Prozess

Die vorläufige Übereinstimmung muss noch vom Europäischen Parlament sowie dem Ministerrat formal bestätigt werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung unmittelbar in Kraft und ist bindend für alle EU-Mitgliedstaaten.

Im Rahmen des „European Green Deal“ hat die EU-Kommission im vergangenen Jahr bereits die Überprüfung und Überarbeitung der energie- und klimapolitisch einschlägigen Gesetze eingeleitet, um sie auf die neuen Klimaziele auszurichten. Mit den nun feststehenden Zielen ist der Weg frei für die konkrete Überarbeitung. Der VKU hat sich von Anfang an an diesen Beratungen beteiligt. Die EU-Kommission hat den ersten Teil ihres umfassendes Legislativpakets „Fit für 55“ für Juni 2021 angekündigt. Mit Veröffentlichung der Gesetzesvorschläge starten in Brüssel die Gesetzgebungsverfahren. Der VKU wird die Verhandlungen eng begleiten und die Interessen der Kommunalwirtschaft aktiv einbringen.