Bis Juni 2021 sollen alle einschlägigen EU-Rechtsinstrumente überprüft werden
EU-Kommission fordert Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent

Mit ihrem EU-Klimazielplan für 2030 spricht sich die EU-Kommission für das ambitionierteste der bisher angeregten Ziele aus: Sie will die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 erhöhen. Ziel ist die Klimaneutralität Europas bis 2050. Bis Juni 2021 sollen alle einschlägigen EU-Rechtsinstrumente überprüft werden.

05.10.20

©

C. Schuessler/stock.adobe.com

Am 17. September 2020 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für einen EU-Klimazielplan für 2030 veröffentlicht. Darin schlägt sie vor, das Ziel für die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 auf mindestens 55 Prozent zu erhöhen, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Bisheriges Ziel: 40 Prozent gegenüber 1990. Mit ihrem Vorschlag für ein EU-Klimagesetz im März 2020 hatte die Kommission die Diskussion um eine Anhebung auf 50 bis 55 Prozent eröffnet. Bis Juni 2021 sollen alle einschlägigen EU-Rechtsinstrumente überprüft und ggf. überarbeitet werden, um sie auf das neue Ziel auszurichten. Begleitend dazu will die Kommission ihre Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel fortsetzen – auch mit der für das kommende Jahr angekündigten neuen EU-Strategie. Der VKU wird die weiteren Entwicklungen eng begleiten und sich aktiv in die Überprüfung und Überarbeitung der Gesetzgebungsakte einbringen.

Vorbereitend auf den Klimazielplan hatte die Kommission in den vergangenen Monaten eine Folgenabschätzung durchgeführt (Teil 1 lässt sich hier, Teil 2 hier und das Executive Summary hier abrufen). Die Folgenabschätzung ist der Startschuss für separate Folgenabschätzungen im Rahmen der Überprüfung und Überarbeitung bestehender Gesetzgebung. Am selben Tag hat die Kommission ihre Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne veröffentlicht. Darin kommt sie u.a. zu dem Schluss, dass das derzeitige Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 in Europa bei vollständiger Umsetzung der Pläne übertroffen würde – worin sie ein Sprungbrett für die gesteckten höheren Ziele für 2030 sieht.

Nächste Schritte

Parallel zur Entwicklung des Klimazielplans haben Europäisches Parlament und Ministerrat in den vergangenen Monaten den Vorschlag der Kommission für ein Klimagesetz zur rechtlichen Verankerung der Klimaneutralität bis 2050 beraten. Das Parlament stimmt am 6. und 7. Oktober 2020 über seine Position ab, das Ergebnis soll am 8. Oktober 2020 bekannt gegeben werden. Der federführende Umweltausschuss hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, das Reduktionsziel für 2030 auf 60 Prozent anzuheben. Auch der Ministerrat will sich in den kommenden Wochen unter deutscher Ratspräsidentschaft zum Vorschlag der Kommission positionieren.

Am 14. Oktober 2020 will die Kommission nach derzeitigem Stand eine Reihe von weiteren Vorhaben des Grünen Deals – darunter nach aktuellen Informationen eine sogenannte Initiative „Renovierungswelle“, eine Methanstrategie und eine Chemikalienstrategie – veröffentlichen.