Dringende Schritte zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie erforderlich
EU-Kommission fordert Deutschland zur Verringerung der Nitratkonzentration in Gewässern auf
Die EU-Kommission hat die EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, aufgefordert, die Nitratkonzentrationen in Gewässern deutlicher zu reduzieren. Die EU-Kommission attestiert Deutschland eine schlechte Wasserqualität im gesamten Hoheitsgebiet und fordert weitere Anstrengungen zur Bekämpfung von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft.
29.10.21
Die EU-Kommission hat die EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, aufgefordert, die Nitratkonzentrationen in Gewässern deutlicher zu reduzieren. Die EU-Kommission attestiert Deutschland eine schlechte Wasserqualität im gesamten Hoheitsgebiet und fordert weitere Anstrengungen zur Bekämpfung von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft.
Die EU-Kommission hat die EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, aufgefordert, die Nitratkonzentrationen in Gewässern deutlicher zu reduzieren. Hierzulande seien eine schlechte Wasserqualität im gesamten Hoheitsgebiet und ein systemisches Problem bei der Bekämpfung von Nährstoffverlusten aus der Landwirtschaft zu verzeichnen. So liegen in Deutschland neben einigen anderen Mitgliedstaaten die Werte der Grundwasserüberwachungsstellen immer noch bei einem hohen Prozentsatz über dem Höchstwert von 50 mg Nitrat/l. Die EU-Kommission fordert auch Deutschland daher auf, dringend zusätzliche Schritte zu unternehmen, um die Ziele der Nitratrichtlinie zu erreichen. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission in ihrem am 11. Oktober 2021 veröffentlichten Umsetzungsbericht zur EU-Nitratrichtlinie. Der Bericht bezieht sich auf die Umsetzung im Zeitraum von 2016 bis 2019 und weist auf die Probleme durch Überdüngung in vielen Teilen der EU hin.
Die Umsetzung der Nitratrichtlinie habe sich demnach in den vergangenen 30 Jahren zwar positiv auf die Wasserqualität in der EU ausgewirkt. Aber: In den vergangenen Jahren wurden nur noch geringe Fortschritte erzielt. Im Berichtszeitraum selbst waren zehn Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, darunter das laufende gegen Deutschland, anhängig. Die Nährstoffbelastung durch die Landwirtschaft bleibe in vielen Mitgliedstaaten ein Problem.
Weitere Maßnahmen geplant
Konkret zeigen die Daten zur Nitratkonzentration auf EU-Ebene, dass sich die Grundwasserqualität seit der Annahme der Richtlinie verbessert hat, die weitere Verbesserung seit 2012 jedoch sehr langsam voranschreitet. Dies kann so ausgelegt werden, dass die einfachen Erfolge bereits erreicht wurden und nun weitreichendere Maßnahmen erforderlich sind, um den positiven Trend weiter voranzubringen. Es gibt zwar keine Frist, um die Wasserqualitätsziele der Nitratrichtlinie zu erreichen, doch sollten die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich eines guten ökologischen und chemischen Zustands spätestens bis 2027 erreicht werden. Die beobachteten Trends hinsichtlich der Wasserqualität zeigen, dass dies nicht ohne drastische Änderungen der derzeitigen Maßnahmen erreicht werden kann.
Aus diesem Grund will die EU-Kommission weitere Maßnahmen ergreifen, um eine bessere Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen – auch vor dem Hintergrund, dass der Europäische Grüne Deal das Ziel verfolgt, die Nährstoffverluste bis 2030 um mindestens die Hälfte zu reduzieren. Auch die Folgen des Klimawandels sollen noch stärker berücksichtigt werden. Dazu will die EU-Kommission im kommenden Jahr einen Aktionsplan für integriertes Nährstoffmanagement ausarbeiten, der auf dem „Null-Schadstoff-Aktionsplan“ aufbaut. Das Ziel ist unter anderem, die Nährstoffbelastung an der Quelle anzugehen sowie die Verringerung der Nährstoffbelastung zu ermitteln, die für die Erreichung der Ziele des Grünen Deals in Bezug auf Nährstoffe erforderlich ist.
Grundvoraussetzung für eine Verbesserung bleibt aber weiterhin eine bessere Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie – im Einklang mit den Grundsätzen des EU-Vertrags, wonach vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten, Umweltschäden vorrangig an ihrem Ursprung zu bekämpfen sind und der Verursacher zahlen muss.
Die neue EU-Düngeproduktverordnung wird im Juli 2022 den Anwendungsbereich der geltenden EU-Verordnung über Düngemittel von rein anorganischen Düngemitteln auf organisch-mineralische und organische Düngemittel erweitern und damit den Weg für die Vermarktung dieser verarbeiteten organischen Düngemittel im EU-Binnenmarkt ebnen.
Weitere Informationen
- Fragen und Antworten zur Nitratrichtlinie: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_5110
- Ergänzender Bericht EU insgesamt (Englisch): EUR-Lex - 52021SC1001 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
- Ergänzender Bericht Deutschland (Englisch): https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:d168a73d-2a8b-11ec-bd8e-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_19&format=PDF