Neue Regeln für das Datenteilen und gemeinsame Datenerzeugung
EU-Kommission erarbeitet ein neues, umfassendes Datengesetz zur Förderung des Datenteilens

In den vergangenen Wochen hat die EU-Kommission die Folgenabschätzung sowie eine öffentliche Konsultation zum sogenannten Datengesetz veröffentlicht. Darin sollen Regeln zum Teilen von Daten zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) geschaffen werden. Ein weiteres Thema sind die Rechte an Daten aus dem Internet of Things (IoT).

30.06.21

Nachdem die EU-Kommission bereits in ihrer Datenstrategie vom 19. Februar 2020 einen „Rechtsakt über Daten“ angekündigte, hat sie am 28. Mai 2021 zum sogenannten Data Act, zu Deutsch dem Datengesetz, ihre Folgenabschätzung veröffentlicht. Daran anknüpfend ist am 03. Juni 2021 die öffentliche Konsultation zur Vorbereitung des Gesetzgebungsvorschlags gestartet. Unter Berücksichtigung der Konsultationsantworten will die EU-Kommission bis zum vierten Quartal 2021 ihren Vorschlag vorbereiten, sodass sich erst dann die Inhalte im Detail konkretisieren. Der VKU bringt sich daher bereits frühzeitig mit einer Stellungnahme in den Prozess ein, um für das Potenzial der kommunalwirtschaftlichen Datennutzung zu werben.

Übergeordnetes Ziel des Gesetzes soll aus Sicht der Kommission sein, die gemeinsame Datennutzung zu fördern, sowohl zwischen Unternehmen (Business-to-business - B2B) als auch zwischen Unternehmen und Behörden (Business-to-government - B2G). Beim B2B-Datenteilen soll die Fairness bei gemeinsamer Datenerzeugung und -nutzung im Mittelpunkt stehen. Konkret soll die Rechtssicherheit beim freiwilligen, vertragsbasierten Datenteilen verbessert werden. Dabei will die Kommission sich der Fairness von Verträgen zum Datenzugang und zur Datennutzung widmen, was aus ihrer Sicht eine große Hürde bei der gemeinsamen Datennutzung darstellt. Ebenso soll das Datengesetz Regelungen dazu enthalten, wem die Rechte an Daten zustehen, die von IoT-Sensoren oder anderen intelligenten vernetzten Geräten generiert werden. Zudem will die Kommission im Datengesetz Regeln für sogenannte smart contracts schaffen. Dabei handelt es sich um Programme, welche den Austausch oder die Übermittlung von Daten sowie die entsprechende Vergütung automatisieren können. Nach Auffassung der Kommission bergen sie großes Potenzial für Industrie 4.0, intelligente Mobilität und intelligente Energienetze.

Erklärtes Ziel der Kommission im Bereich B2G ist es, die Daten privater Unternehmen dem öffentlichen Interesse zugutekommen zu lassen. Konkret sollen die Daten zur Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen genutzt werden. Als Beispiel nennt die Kommission die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs. Aus Sicht des VKU sind kommunale Unternehmen als Bereitsteller der Daseinsvorsorge vor Ort die idealen Adressaten einer solchen Regelung. Ob Wetter-, Verschmutzungs- oder Stoffstrom-Daten: Die Dienste der Daseinsvorsorge könnten in vielen Bereichen von relevanten Daten privater Unternehmen profitieren, womit die Daten unmittelbar der Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen zugutekommen würden. Zur Folgenabschätzung hat der VKU bereits eine Stellungnahme abgegeben, in deren Rahmen er sich für den Einbezug kommunaler Unternehmen in die möglichen Datenzugangsbestimmungen für öffentliche Stellen ausspricht.

  • STELLUNGNAHME

    zum Fahrplan der Europäischen Kommission für den Data Act