Trilog: Wichtige Weichenstellungen in Brüssel
Einigung auf Neufassung der Richtlinie und Verordnung zum Elektrizitätsbinnenmarkt und Richtlinie für Einwegkunststoffe auf den Weg gebracht
Heute hat sich die Europäische Union auf die Neufassungen der Richtlinie und der Verordnung zum Elektrizitätsbinnenmarkt geeinigt.
Einigung mit Licht und Schatten: Brüssel stellt Ampel für Elektromobilität auf Rot
Dazu Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):
„Die Stadtwerke unterstützen die Ziele des europäischen Energiebinnenmarktes. Wir begrüßen die Öffnung der Energiemärkte für neue Produkte und Akteure. Aus unserer Sicht kann die Energiewende nur mit marktwirtschaftlichen Ansätzen kosteneffizient gelingen. Dabei haben die Teilnehmer des Trilogs auf ein „level-playing-field“ geachtet: Neue und etablierte Markteilnehmer haben wirtschaftlich oder rechtlich die gleichen Rahmenbedingungen.
Mit Blick auf die Energie-Infrastrukturen wird die wichtige Rolle von Verteilnetzbetreibern und Stadtwerken als Ermöglicher der Energiewende vor Ort und Treiber der Sektorenkopplung anerkannt. Ein Zeichen dafür ist beispielsweise die Gründung einer sogenannten „EU DSO Entity“ als europäisches Arbeits- und Repräsentationsgremium für Verteilnetzbetreiber unabhängig von der Unternehmensgröße. Genau dafür hatte sich der Verband kommunaler Unternehmen erfolgreich eingesetzt. Damit werden die Interessen kleiner, mittelgroßer und großer Verteilnetzbetreiber gleichberechtigt auf EU-Ebenso berücksichtigt.
Absolut unverständlich ist jedoch, dass Stromverteilnetzbetreiber zukünftig grundsätz-lich vom Wettbewerb für die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur ausgeschlossen werden. Damit stellt Brüssel die Ampel für den schnellen und flächendeckenden Ausbau der E-Mobilität in Deutschland auf Rot. Das gilt insbesondere für den ländlichen Raum. Für uns steht fest: Keine Gruppe von Anbietern wäre besser dazu geeignet, ein dichtes Netz von Ladesäulen über das Land zu legen, als die Verteilnetzbetreiber.“
VKU begrüßt konsequentes Vorgehen der EU gegen Einwegplastik
Zudem hat die Europäische Union heute im Trilogverfahren die Richtlinie für Einwegkunststoffe auf den Weg gebracht.
Sie muss nach Erscheinen im EU-Amtsblatt in den kommenden zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die Beschlüsse beinhalten Maßnahmen, EU-weit Plastik zu reduzieren, um Umwelt und insbesondere Meere zu schützen. Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt das konsequente Vorgehen der EU und fordert weitergehende Maßnahmen, speziell gegen Mikroplastik.
Verboten werden sollen bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff wie Besteck, Strohhalme oder Teller. Dazu der VKU-Vizepräsident der Abfallsparte Patrick Hasenkamp: „Unser tagtäglicher Plastikkonsum ist ökologischer Irrsinn! Die Plastikrichtlinie ist ein wichtiger Schritt, um einer Entwicklung entgegenzuwirken, die völlig aus dem Ruder gelaufen ist.“
Ebenfalls begrüßt der VKU die erweiterte Herstellerverantwortung für Zigarettenfilter, die Kunststoffe erhalten. Hersteller müssten demnach die Kosten für das Einsammeln von Zigarettenstummeln übernehmen, einschließlich der notwendigen Infrastruktur wie geeignete Abfallbehälter. Zigarettenkippen sorgen in der Straßenreinigung für einen enormen Mehraufwand und -kosten. Nach Berechnungen der Hamburger Stadtreinigung landen täglich 137 Millionen Zigarettenkippen auf Deutschlands Wegen und Straßen.
Schließlich wertet der VKU positiv, dass die Richtlinie auch Sensibilisierungskampagnen beinhaltet. Der VKU plädiert dafür, damit die Kommunen zu betrauen, da diese den direkten Draht zum Bürger haben. Der VKU etwa koordiniert seit Jahren erfolgreich die Anti-Littering-Kampagne „Let’s clean up Europe“ sowie die „Europäische Woche der Abfallvermeidung“ in Deutschland.
Auch Mikro(-plastik) kann große Probleme verursachen
Außerdem unterstützt der VKU die Aufforderung an die EU-Kommission, eine eigene Strategie für Mikroplastik aufzusetzen. Dazu der VKU-Vizepräsident der Wassersparte Karsten Specht: „Tag für Tag gelangen überall auf der Welt winzige Plastikteile über den Abfluss in die Gewässer und die Umwelt. Dieses sogenannte Mikroplastik ist in Kosmetik, Wasch- und Putzmitteln enthalten und kann in Kläranlagen nicht vollständig herausgefiltert werden. Einer der Haupteintragungspfade von Mikroplastik ist mit Abstand Reifenabrieb. Das belastet den weiteren Wasserkreislauf. Um Mikroplastik zu reduzieren, muss bereits bei den Produktherstellern – den Verursachern – angesetzt werden. Ziel muss sein, Mikroplastik zu vermeiden, egal ob es sich um Mikropartikel oder flüssigen Kunststoff handelt.“
So könnte beispielsweise das bestehende EU-Reifenlabel neben Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Bremsweg auf nasser Straße und Rollgeräusch auch Informationen über Haltbarkeit und Abrieb eines Reifens umfassen. Für Waschmaschinen könnten technische Lösungen wie Filtersysteme vorgeschrieben werden, damit Mikrofasern aus der Wäsche erst gar nicht in das Abwasser gelangen. Auch Mikroplastik in Kosmetik sollte verboten werden.
Der Erfolg der Initiative hängt nicht zuletzt daran, wie schnell die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und schließlich in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wird.