Umsetzung der PSI-Richtlinie Wettbewerbsfähigkeit öffentlicher Unternehmen sichern

Öffentliche Unternehmen werden durch die novellierte PSI-Richtlinie im Vergleich zu privaten Unternehmen benachteiligt. Deshalb darf der nationale Gesetzgeber die Regeln für öffentliche Unternehmen nicht noch zusätzlich verschärfen.

Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat haben eine politische Einigung über den Inhalt der neuen „Richtlinie über Open Data und zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ (PSI-Richtlinie) erzielt. Die bisherige PSI-Richtlinie war nur auf öffentliche Stellen anwendbar. Die überarbeitete PSI-Richtlinie erweitert die bestehenden Regeln und Pflichten zur Datenweitergabe auch auf öffentliche Unternehmen. Zudem wird die EU-Kommission dazu ermächtigt, „hochwertige Datensätze“ (HD) zu definieren. Für HD werden den öffentlichen Stellen und öffentlichen Unter-nehmen weitergehende Pflichten auferlegt. Entscheidend ist jetzt, dass die Anforderungen an öffentliche Unternehmen nicht über die Vorgaben der PSI-Richtlinie hinaus verschärft werden (kein Gold Plating).

Diese VKU-Position ist in der nachstehenden Datei „Umsetzung der PSI-Richtlinie“ näher dargestellt und erläutert.