Neuer Leitfaden „Hospitality und Strafrecht“ vorgestellt
Der neue Leitfaden „Hospitality und Strafrecht“ der Sponsorenvereinigung S20 und der Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter (VSA) wurde auf der Jahrestagung der Sportjuristen am 11.07.2018 vorgestellt.
Sport- und Kulturveranstaltungen spielen eine große Rolle als gesellschaftlicher Treffpunkt. Einladungen von Geschäftspartnern, Kunden und anderen Personen sind dabei allgemein üblich. Auch das Sponsoring von Sport- und Kulturveranstaltungen hat sich als wirksames und gesellschaftlich akzeptiertes Marketinginstrument etabliert. Aus Sicht der Veranstalter sorgt Sponsoring für wichtige Einnahmen, die eine Durchführung von Veranstaltungen häufig erst ermöglichen. Sponsoren wiederum können das positive und emotional besetzte Image solcher Veranstaltungen für die Darstellung des eigenen Unternehmens gewinnbringend nutzen. Dabei kommt Sponsoring nicht nur im Umfeld von Profisport-Veranstaltungen Bedeutung zu, sondern stellt vor allem für Veranstaltungen des Amateur- und Breitensports sowie von Events abseits des kulturellen Mainstreams eine unverzichtbare Einnahmequelle dar. Insofern kann Sponsoring auch einen wichtigen Beitrag zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung leisten.
Im Interesse einer rechtmäßigen Einladungspraxis sind aber einige allgemeine sowie spezielle, personenabhängige Vorgaben zu berücksichtigen. Insbesondere ist der Eindruck zu vermeiden, dass die Einladung nur als oder für eine Gegenleistung, also zum Zwecke einer unlauteren Beeinflussung, ausgesprochen wird.
Daher haben sowohl der Sport als auch die Sponsoren bereits im Jahr 2011 erste Orientierungshilfen erarbeitet, die angesichts einiger Gesetzesänderungen nun weiterentwickelt wurden. In Zusammenarbeit der Sponsorenvereinigung S20 und des Verbands der Sportsponsoring-Anbieter (VSA) sowie unter Mitwirkung der zuständigen Bundesministerien ist nun der Leitfaden „Hospitality und Strafrecht“ entstanden.
Der Leitfaden kann als Kurzfassung oder als Langfassung auf der Internetseite der VSA abgerufen werden.