BSI veröffentlicht aktualisierten „Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue Neuer Standard für Cloud-Anbieter
Der "Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue" (C5) des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sich zu einem national und international etablierten Standard der Cloud-Sicherheit entwickelt. Da Cloud-Techniken schnellen Innovationen unterworfen sind, hat das BSI den C5 nun einer umfassenden Revision unterzogen.
Seit seiner Veröffentlichung 2016 hat sich der "Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue" (C5) des BSI zum etablierten und vielfach national und international umgesetzten Standard der Cloud-Sicherheit entwickelt. Da Cloud-Techniken schnellen Innovationen unterworfen sind, hat das BSI den C5 nun einer umfassenden Revision unterzogen. Der überarbeitete und aktualisierte C5 wurde am 22.01.2020 vom BSI vorgestellt.
Der "Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue" (C5) richtet sich an professionelle Cloud-Diensteanbieter, deren Prüfer und Kunden. Der C5 legt fest, welche Kriterien das interne Kontrollsystem der Cloud-Anbieter erfüllen muss bzw. auf welche Anforderungen der Cloud-Anbieter mindestens verpflichtet werden sollte. Der Nachweis, dass ein Cloud-Anbieter die Anforderungen des Katalogs einhält und die Aussagen zur Transparenz korrekt sind, wird durch Bericht nach dem Wirtschaftsprüferstandard ISAE 3402 bzw. IDW PS 951 erbracht. Dieser Bericht basiert auf einer Prüfung nach dem internationalen Wirtschaftsprüferstandard ISAE 3000.
Die Aktualisierungen des C5-Kriterienkatalogs umfassen sowohl die formalen Regelungen als auch die Kriterien des C5, die an den aktuellen Stand der Technik angepasst wurden. Dabei sind die Erfahrungen von Cloud-Nutzern, -Anbietern und -Prüfern in die Revision eingeflossen. Der C5 enthält außerdem eine neue Domäne zur Produktsicherheit und berücksichtigt damit nun auch die Regelungen und Anforderungen des 2019 in Kraft getretenen EU Cybersecurity Acts. Zudem wurde – insbesondere für kleinere Cloud-Anbieter – der Nachweisweg über die direkte Prüfung eröffnet.