Urteile, Anwendungshilfen, weiterführende Hinweise

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 30.04.2019 (Az.: VII R 14/18) entschieden hat, dass Abwasserentsorgungsbetriebe grundsätzlich den Spitzenausgleich sowie weitere energie- und stromsteuerliche Entlastungen in Anspruch nehmen können, und der VKU hierzu kürzlich zwei Webinare durchgeführt hat, stellen sich nun zahlreiche Abwasserentsorgungsbetriebe die Frage, welche nächsten Schritte sie unternehmen müssen.

Einige Informationen haben wir für Sie zum Download bereitgestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf www.zoll.de