Startschuss zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie

Der Rat der Europäischen Union hat die EU-Kommission am 29.11.2019 formell beauftragt (Dok.-Nr. 14608/19), die Richtlinie 2003/96/EG (Energiesteuerrichtlinie) zu überarbeiten.

Unter anderem soll die EU-Kommission in Bezug auf folgende Punkte Vorschläge erarbeiten:

  1. steuerliche Behandlung von Biokraftstoffen und anderen alternativen Kraftstoffen
  2. neuartige Energieerzeugnisse und Technologien
  3. mögliche Einbeziehung weiterer Sektoren wie z.B. Luftfahrt
  4. beihilferechtliche Vorgaben und Verfahren.

Die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie soll unter anderem das Funktionieren des EU-Binnenmarkts verbessern sowie das Ziel unterstützen, die EU klima-neutral zu machen. Zudem soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert werden.

Zu welchem Zeitpunkt die EU-Kommission einen konkreten Richtlinienentwurf vorlegen wird, ist nicht bekannt. Es wird derzeit damit gerechnet, dass die EU-Kommission erst im vierten Quartal 2020 einen „Referentenentwurf“ abstimmen und in 2021 eine öffentliche Konsultation einleiten wird.