Startschuss zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie
Der Rat der Europäischen Union hat die EU-Kommission am 29.11.2019 formell beauftragt (Dok.-Nr. 14608/19), die Richtlinie 2003/96/EG (Energiesteuerrichtlinie) zu überarbeiten.
Unter anderem soll die EU-Kommission in Bezug auf folgende Punkte Vorschläge erarbeiten:
- steuerliche Behandlung von Biokraftstoffen und anderen alternativen Kraftstoffen
- neuartige Energieerzeugnisse und Technologien
- mögliche Einbeziehung weiterer Sektoren wie z.B. Luftfahrt
- beihilferechtliche Vorgaben und Verfahren.
Die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie soll unter anderem das Funktionieren des EU-Binnenmarkts verbessern sowie das Ziel unterstützen, die EU klima-neutral zu machen. Zudem soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert werden.
Zu welchem Zeitpunkt die EU-Kommission einen konkreten Richtlinienentwurf vorlegen wird, ist nicht bekannt. Es wird derzeit damit gerechnet, dass die EU-Kommission erst im vierten Quartal 2020 einen „Referentenentwurf“ abstimmen und in 2021 eine öffentliche Konsultation einleiten wird.