Konsultation zur Bekanntmachung der EU-Kommission über die Rückforderung rechtswidriger und mit dem Binnenmarkt unvereinbarer staatlicher Beihilfen

Die EU-Kommission hat am 04.02.2019 eine öffentliche Konsultation zur Bekanntmachung über die Rückforderung rechtswidriger und mit dem Binnenmarkt unvereinbarer staatlicher Beihilfen eingeleitet.

Die Bekanntmachung der EU-Kommission über „Rechtswidrige und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfen: Gewährleistung der Umsetzung von Rückforderungsentscheidungen der EU-Kommission in den Mitgliedstaaten“ (2007/C 272/05) dient dazu sicherzustellen, dass Mitgliedstaaten Rückforderungsentscheidungen der EU-Kommission zügig innerhalb der von der EU-Kommission gesetzten Frist umsetzen. Unternehmen bzw. die Empfänger rechtswidriger Beihilfen sind nicht primär von dieser Bekanntmachung betroffen (Konsultation).

Die Konsultation endet am 29.04.2019. Der VKU beabsichtigt aktuell nicht, sich an der Konsultation zu beteiligen. Allerdings steht die Teilnahme an der Konsultation jedem Bürger, jedem Unternehmen sowie jeder Behörde offen.