Verbändeanhörung zur Umsetzung genehmigungsrechtlicher RED II-Vorgaben VKU fordert Abbau von Genehmigungshürden

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Der VKU hat am 25.09.2020 eine Stellungnahme zur Umsetzung genehmigungsrechtlicher Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 („RED II“) im Bundes-Immissionsschutzrecht abgegeben. Anlass hierfür war ein Entwurf für eine entsprechenden Umsetzungsverordnung, den das Bundesumweltministerium in die Anhörung gegeben hatte.

Die Verfahrensvorgaben der RED II haben den Zweck, einen effizienteren Verfahrensablauf zu erreichen, unter anderem durch eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Das Ministerium steht auf dem Standpunkt, dass das geltende Bundes-Immissionsschutzrecht die Verfahrensvorgaben der RED II bereits größtenteils erfülle. Dem kann sich der VKU nicht anschließen, denn zumindest bei der Windenergie kann von effizienten Verfahrensabläufen nicht die Rede sein. Spätestens seit dem „Windgipfel“ mit Bundesminister Altmaier am 05.09.2019 ist offenkundig, dass der Ausbau der Windenergie unter massiven Genehmigungsschwierigkeiten leidet.

Aus Sicht des VKU müssten daher in einem übergreifenden Umsetzungsgesetz alle Fachgesetze, die bei der Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Anlagen eine Rolle spielen, auf Genehmigungshindernisse hin überprüft und bei Bedarf nachgebessert werden. Neben verwaltungsrechtlichen Verfahrensoptimierungen ist es zum Beispiel notwendig, einheitliche Maßstäbe und Methoden für den Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) festzulegen. Auch die Vorgaben der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, die besonders häufig zur Ablehnung von Genehmigungen führen, gehören in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand. Diese und weitere Forderungen sind in der Stellungnahme des VKU nachzulesen.