Verbände stoppen Beschlussfassung zur Artenschutzprüfung von Windkraftanlagen UMK-Prozess wird fortgesetzt

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Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat den von Fachleuten aus Bund und Ländern erarbeiteten Entwurf zur Standardisierung der artenschutzrechtlichen Prüfung von Windenergievorhaben („Signifikanzrahmen“) am 13.11.2020 nicht wie geplant beschlossen. Zuvor hatten der VKU und die anderen Energieverbände dringend von der Beschlussfassung abgeraten, weil der Signifikanzrahmen in der vorgelegten Form die uneinheitliche und unverhältnismäßige Behördenpraxis zementiert hätte, anstatt zu einer Vereinfachung von Genehmigungsverfahren beizutragen.

Ziel des Standardisierungsprozesses ist eine einheitliche Anwendung des § 44 Absatz 5 Nummer 1 BNatSchG, wonach ein Verstoß gegen das Tötungs- und Verletzungsverbots unter bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegt, wenn die Beeinträchtigung das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann.

Das Fehlen einheitlicher Standards im Artenschutz erschwert die Genehmigung vieler Windenergievorhaben, weil artenschutzrechtliche Vorgaben beliebig streng und oft einseitig zulasten der Windenergie ausgelegt werden. Auch etliche Stadtwerke sind davon betroffen. Eine Festlegung einheitlicher Standards wird vom VKU begrüßt.

Die UMK hat die Amtschefinnen und Amtschefs nun gebeten, den Standardisierungsprozess unter Einbeziehung je eines Vertreters der Verbände des Naturschutzes und der Energiewirtschaft weiter zu führen. Die UMK will im Dezember 2020 einen Beschluss fassen.

Die Energieverbände haben die Fortsetzung des Dialogs in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 13.11.2020 begrüßt und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit betont. Am 19.11.2020 haben sie eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.