Neues BMWi-Industrieförderprogramm am 01.01.2019 gestartet - Kommunale Unternehmen antragsberechtigt –

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Als Ausfluss der in 05/2017 veröffentlichten Förderstrategie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 01.01.2019 das Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft aufgelegt. Mit dem neuen Industrieförderprogramm soll die Industrieförderlandschaft technologieoffen und branchenübergreifend weiterentwickelt, optimiert und vereinfacht werden.

Die Förderrichtlinie bündelt u. a. die bisherigen Förderprogramme Querschnittstechnologien sowie energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen.

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Energieeffizienz durch Investitionen in der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen. Das BMWi geht davon aus, dass mit der Richtlinie bis Ende 2023 etwa 24.000 Maßnahmen realisiert und dadurch jährlich 2,8 Mio. t CO2 THG-Emissionen und 11 TWh Endenergie eingespart werden können.

Wesentliche Inhalte

Das neue Industrieförderprogramm umfasst folgende unterschiedliche Fördermodule:

  • Querschnittstechnologien
  • Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
  • Mess-Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Kommunale Unternehmen können von dem Förderprogramm zweifach profitieren:

  • Sie können als Energieberater das Industrieförderprogramm bei ihren Endkunden umsetzen. Aufgrund der Ausweitung des Beraterkreises zum 01.12.2017 für das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“, für die sich der VKU intensiv eingesetzt hatte, können kommunale Unternehmen - sofern sie über die erforderliche Zulassung verfügen - auch das für das Fördermodul „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ erforderliche Einsparkonzept erstellen. Hinweis: Der Energieberater kann die Umsetzung der Maßnahme begleiten, diese dann aber nicht mehr selbst technisch umsetzen.
  • Sie können das Förderprogramm für die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im eigenen Unternehmen in Anspruch nehmen.

Nicht antragsberechtigt sind Kommunen sowie deren unselbständige Eigenbetriebe.

Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss oder alternativ durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen der KfW. Maßnahmen können nach den Regelungen der De-minimis-VO und nach AGVO gefördert werden. Weiterhin können auch Nebenkosten im Zusammenhang mit der förderfähigen Investition anteilig gefördert werden.

Rechtsgrundlagen und Antragsstellung

Die jeweiligen Förderbedingungen der einzelnen Programmmodule sowie die Hinweise zur Antragsstellung entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie den ergänzenden Merkblättern auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Förderanträge von Unternehmen, die Mitglied der ebenfalls vom VKU mit unterstützten Initiative Energieeffizienz-Netzwerke sind, werden bei der Antragsbearbeitung bevorzugt behandelt („fast track“). Fördermittel können dadurch zügiger bewilligt werden. Hierfür ist im Förderantrag bei „Mitglied der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke“ ein Haken zu setzen.

VKU-Kurzbewertung

Der VKU bewertet die Neuausrichtung des Industrieförderprogramms als positiv. Das neue Förderprogramm greift viele VKU-Forderungen auf, wie z. B. Konsolidierung der Förderprogramme oder Zulassung von Mitarbeitern kommunaler Energieversorgungsunternehmen als Energieberater. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass auch kommunale Unternehmen für das Industrieförderprogramm antragsberechtigt sind. Bislang war diese Berechtigung je nach Förderprogramm sehr unterschiedlich geregelt. Der VKU hatte sich seit langem dafür eingesetzt, dass kommunale EVU nicht nur als Energieberater für alle relevanten Förderprogramme zugelassen werden, sondern auch diese selber in Anspruch nehmen können.

Mit der Neuaufstellung der Industrieförderprogramme hat der Gesetzgeber auch die VKU-Forderung umgesetzt, bei Förderprogrammen die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse der Antragssteller zu berücksichtigen. Unternehmen haben nun grundsätzlich die Wahl, ob ihnen Förderung als direkter Zuschuss oder aber als Tilgungszuschuss gewährt werden soll. Dieses war vorher nur bei ausgewählten Förderprogrammen, wie z. B. Abwärme der Fall.

Ausblick

Nach VKU-Informationen plant das BMWi ergänzend, das zum 31.12.2018 ausgelaufene wettbewerbliche Ausschreibungsmodell STEP up! weiterzuentwickeln sowie auf den Bereich Wärme auszudehnen. Die Neuauflage dieses Industrieförderprogramms soll voraussichtlich zum 01.03.2019 veröffentlicht werden. Der VKU wird die weitere Ausgestaltung der Neuauflage des wettbewerblichen Ausschreibungsmodells begleiten und hierüber über seine Kommunikationskanäle informieren.