Kommunale EVUs dürfen auch neues Heizungsetikett anbringen

Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) zum 01.01.2016 wurde die Einführung eines nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen implementiert. Ziel der Gesetzesänderung ist, Gebäudeeigentümer zum Austausch ihrer alten, ineffizienten Heizungskessel mittels Visualisierung durch ein aufgeklebtes "Etikett" zu motivieren.

Derzeit werden über 70 % der Heizgeräte in Deutschland als ineffizient eingestuft. Das durchschnittliche Alter von Heizgeräten liegt aktuell bei 17,6 Jahren. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch diese Maßnahme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz die Austauschrate alter Heizgeräte um 20 % auf 3,7 % pro Jahr gesteigert werden kann.

Das EnVKG regelt, dass die Etikettierung "Berechtigten" und "Verpflichteten" unter bestimmten, im Gesetz weiter ausdifferenzierten Regelungen offen steht.

"Berechtigte" sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Energieausweis-Ausstellungsberechtigte nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV). Mitarbeiter kommunaler Energieversorgungsunternehmen, die die Voraussetzungen des § 21 EnEV erfüllen, sind damit auch zur Etikettvergabe berechtigt.

"Verpflichtete" sind die zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Während "Berechtigte" das Effizienzlabel seit dem 01.01.2016 anbringen dürfen, müssen die "Verpflichteten" dieses im Zuge ihrer turnusmäßigen Feuerstättenschau ab dem 01.01.2017 vergeben, sofern dieses vorab noch nicht durch einen "Berechtigten" geschehen war. Das EnVKG regelt, welche Personengruppen, in welchem Zeitraum welche Heizkessel etikettiert dürfen bzw. müssen.

Die offizielle Verleitung des ersten Effizienzlabels erfolgte am 26.01.2016 durch Herrn Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH), dem Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) und dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV).

Das Anbringen des Heizungsetiketts hat kostenfrei zu erfolgen, d.h. es darf dem Mieter oder Eigentümer nicht in Rechnung gestellt werden. Sowohl der Eigentümer als auch der Mieter haben das Anbringen des Etiketts zu dulden.

Die Etiketten können in vorkonfektionierten Paketen beim ZVSHK online unter folgendem Link https://www.zvshk.de/zvshkonlineshop/artikel/cat/nationales-effizienzlabel-fuer-heizungsaltanlagen/ bestellt werden. Die Label selber sind kostenlos und immer im Original zu verwenden. Kosten fallen nur für die Aufwendungen des ZVSHK und eines externen Dienstleisters für die Bestellungsannahme und -abwicklung an.

Zur Bestimmung der Effizienzklasse eines Heizkessels steht ein Online-Rechner unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energieeffizienz/energieeffizienz-heizgeraete,did=746368.html. Auch Endkunden können auf diesen Online-Rechner zugreifen.

Weiterführende Links:

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/neues-energielabel-alte-heizungen-flyer,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsetikett/index.html

http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energieeffizienz/energieeffizienz-heizgeraete.html