Kabinettsbeschluss zum Investitionsbeschleunigungsgesetz Verkürzte Gerichtsverfahren für beklagte Windparks

Am 12. August hat die Bundesregierung den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Darin sind Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen vorgesehen, von denen auch Windenergievorhaben profitieren können. Für den VKU ist das eine von vielen Maßnahmen, die notwendig sind, um den ins Stocken geratenen Windenergieausbau wieder auf Kurs zu bringen.

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Am 12. August hat die Bundesregierung den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Darin sind Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen für verschiedene Infrastrukturvorhaben vorgesehen. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass für verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten über bestimmte Vorhaben in der ersten Instanz das Oberverwaltungsgericht zuständig sein soll. Damit entfällt die Berufungsinstanz, sodass sich die Gesamtdauer der Verfahren bis zu deren rechtskräftigem Abschluss reduziert.

Von dieser Regelung profitieren nicht nur Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen, sondern auch Windenergievorhaben. Zudem wird für bestimmte Windenergieanlagen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage abgeschafft.

Mit der Einbeziehung der Windenergie ist es Bundesminister Altmaier gelungen, eine Maßnahme aus dem Aktionsplan zur Stärkung der Windenergie vom Herbst 2019 unterzubringen. Für den VKU ist dies eine von vielen Maßnahmen, die notwendig sind, um den ins Stocken geratenen Windenergieausbau wieder auf Kurs zu bringen. Auch Mitgliedsunternehmen des VKU machen die Erfahrung, dass sich Windenergieprojekte aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erheblich verzögern.

Der VKU hätte sich in dem Gesetz noch weitere verfahrensbeschleunigende Maßnahmen gewünscht. So wäre es sinnvoll gewesen, die Fristen für eine Stellungnahme beteiligter Behörden zu verkürzen, eine Ausschlussfrist für Einwendungen im Verfahren festzulegen sowie eine gesetzliche Stichtagsregelung im Rahmen von Genehmigungsverfahren einzuführen. Der VKU setzt sich dafür ein, dass diese Punkte noch aufgegriffen werden.

Bedauerlich ist, dass die Bundesregierung die ursprünglich vorgesehene Einbeziehung von KWK-Anlagen über 50 MW gestrichen hat. Es wäre ein gutes Signal gewesen, wenn auch Streitigkeiten hinsichtlich dieser Anlagen direkt den Oberverwaltungsgerichten zugewiesen worden wären. Gerade im Zuge von Kernenergie- und Kohleausstieg spielen KWK-Anlagen auf Gasbasis eine entscheidende Rolle für die Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme. Auch hier können sich Verzögerungen sehr negativ und kostenträchtig auswirken. Der VKU wird sich deshalb im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Verfahrensbeschleunigungen auch für KWK-Anlagen gelten.

Die Stellungnahme des VKU zum Gesetzentwurf finden Sie hier.