Erweiterte Kommunalrichtlinie in Kraft getreten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative" umfangreich erweitert. Mit der Kommunalrichtlinie wird das Ziel verfolgt, Kommunen bei ihren Anstrengungen zur Senkung von Treibhausgasemissionen finanziell zu unterstützen.
Unternehmen mit mindestens 50,1 % kommunaler Beteiligung antragsberechtigt
Damit unter anderem auch kommunale Unternehmen als zentrale Akteure im kommunalen Klimaschutz die Förderprogramme der Kommunalrichtlinie noch besser in Anspruch nehmen und damit ihren Beitrag zu Erreichung der im Energiekonzept 2010 definierten Treibhausgasobergrenzen leisten können, wurde das Förderangebot zum 01.07.2016 ausgeweitet: Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1 % kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt, so z.B. für Klimaschutz bei der LED-Außen- und -Straßenbeleuchtung sowie bei LED-Lichtsignalanlagen oder der LED-Innen- und -Hallenbeleuchtung. In der Vorgängerrichtlinie griff diese Antragsberechtigung nur für ausgewählte investive Klimaschutzmaßnahmen.
Ebenfalls neu eingeführt wurde die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren ("Green-IT"). Zuwendungsfähig sind unter anderem Optimierungsmaßnahmen und Investitionen in einem bestehenden Rechenzentrum, z.B. durch Wärmestromführung, Abwärmenutzung sowie Ersatzinvestitionen einzelner oder mehrerer Hardwarekomponenten.
Anträge im Rahmen der erweiterten Kommunalrichtlinie können ab sofort bis zum 30.09.2016 sowie vom 01.01.2017 bis zum 31.03.2017 eingereicht werden.
Der VKU hatte sich seit Anfang 2016 dafür eingesetzt, dass die Bedingungen in der Richtlinie zugunsten der Nutzungsmöglichkeiten für die kommunalen Unternehmen verbessert werden. Die nun vorliegende Erweiterung der Kommunalrichtlinie wird daher ausdrücklich begrüßt.
Den Text der Kommunalrichtlinie sowie weitere Informationen stehen auf der Seite des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) bereit.
Für detaillierte Rückfragen zu den einzelnen Förderprogrammen wenden Sie sich bitte an die bundesweite Beratungshotline 030/39001-170 bzw. an die E-Mail-Adresse skkk(at)klimaschutz(dot)de.
Detaillierte Informationen zur erweiterten Kommunalrichtlinie finden Sie als VKU-Mitglied zudem in unserem Mitgliederrundschreiben vom 11. Juli 2015, das Sie hier aufrufen können.