Bundestag und Bundesrat beschließen den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 VKU erwirkt wesentliche Verbesserungen
Fast anderthalb Jahre nach dem Votum der Kohlekommission und langem Ringen wurde das Kohleausstiegsgesetz verabschiedet. Der VKU hat die parlamentarischen Beratungen in den vergangenen Wochen intensiv begleitet und bei den Regierungsfraktionen einige wesentliche Verbesserungen bewirkt.

Rund anderthalb Jahre nachdem die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung die Arbeit mit ihrem Abschlussbericht beendet und Empfehlungen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Kohleregionen vorgelegt hat, verabschiedete der Bundestag das "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" und das Gesetz "zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung [...]".
Besonders den parlamentarischen Prozess der letzten Woche hat der VKU intensiv begleitet. So wurde unter anderem der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels als Sachverständiger im Wirtschaftsausschuss des Bundestages angehört.
Im Ergebnis erzielte der VKU einige wesentliche Verbesserungen für die kommunale Energiewirtschaft.
Zentrale Verbesserungen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung
Eine wichtige Forderung des VKU wurde mit Erhöhung der Grundförderung um 0,5 ct/kWh für KWK-Anlagen größer ein Megawatt, die nach dem 01.01.2023 in Betrieb gehen, weitreichend erfüllt. Damit besteht die Chance, trotz gestiegener Kosten eine Ausbaudynamik in Gang zu bringen.
Auch wenn diese Erhöhung alleine noch nicht ausreichen kann, ist sie ein starkes Signal des Parlaments für den KWK-Ausbau und den Stellenwert der KWK im Kontext der Versorgungssicherheit.
Verbesserungen wurden auch beim Kohleersatzbonus erzielt. Zukünftig wird hierbei nach Anlagenalter differenziert und der Bonus für die meisten Anlagenkategorien erhöht. Der VKU begrüßt die beschlossenen Veränderungen, auch wenn der Verband im Vorfeld für eine noch stärkere Anhebung des Bonus geworben hatte.
Als Erfolg verbucht der VKU auch, dass die Begrenzung der förderfähigen Volllaststunden für KWK-Anlagen weniger drastisch ausfällt, als vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ursprünglich geplant. Während der Power-to-Wasserstoff-Bonus nicht aufgegriffen wurde, konnten nach intensiven Bemühungen von Seiten des VKU die neu eingeführten Boni für erneuerbare und strombasierte Wärme praxistauglicher ausgestaltet werden.
Zukünftig weiter intensiv begleiten wird der VKU das lange angekündigte Förderprogramm für treibhausgasneutrale Wärme, das ebenfalls Eingang in das Kohleausstiegsgesetz gefunden hat. Bis Ende des Jahres soll hierfür ein Förderprogramm im Umfang von einer Milliarde Euro aufgelegt werden.
Aufmerksamkeit auf junge Steinkohlekraftwerke
Bereits früh hat der VKU im Gesetzgebungsverfahren auf die besondere Betroffenheit der jüngsten Steinkohlekraftwerksgeneration mit Inbetriebnahmejahren ab 2010 hingewiesen und intensiv für gesonderte Regelungen geworben.
Leichte Verbesserungen haben sich im Ausschreibungsdesign ergeben. Der Ausschreibungszeitraum wurde bis 2027 verlängert, wodurch sich eine weitere Ausschreibungsrunde ergibt und auch die Höchstpreise der jeweiligen Runden wurden nach oben korrigiert.
Gleichzeitig hat der VKU in Gesprächen mit Mitgliedern der Regierungsfraktionen die Aufmerksamkeit auf den Handlungsbedarf bei jungen Steinkohlekraftwerken lenken können. Der Gesetzentwurf sah bislang vor, dass diese Anlagen ohne Entschädigung in den Jahren 2031 bis 2033 stillgelegt werden. Die Folge wären sofortige Wertberichtigungen bei den Unternehmen in Höhe von jeweils mehreren hundert Millionen Euro gewesen.
Zwar bleibt eine konkrete Regelung vorerst aus, jedoch soll in den Jahren 2022, 2026 und 2029 geprüft werden, ob für die jungen Steinkohleanlagen eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens erforderlich ist. Entscheidend ist dabei außerdem, dass das Ziel, vorzeitige Wertberichtigungen zu vermeiden, explizit in das Gesetz aufgenommen wurde.
In einem gesonderten Entschließungsantrag fordert der Wirtschaftsausschuss die Bundesregierung zudem auf, neben dem oben genannten Förderprogramm für treibhausgasneutrale Wärme bis Ende des Jahres auch ein Förderprogramm für die Umstellung von Kohle auf Biomasse auf den Weg zu bringen. Schließlich wird mit dem Kohleausstiegsgesetz auch das bereits im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel von 65 % erneuerbare Energien in der Stromversorgung gesetzlich fixiert. Dies ist als Auftakt für die im Herbst anstehende Novelle des EEG zu werten.
Mit dem Kohleausstiegsgesetz ist ein wesentlicher Eckpfeiler für die Entwicklung der Energiewirtschaft hin zu einer immer klimafreundlicheren Energieversorgung geschafft. Dass dabei im Ergebnis ein akzeptabler Ausgleich zwischen Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gefunden wurde, ist positiv, muss nun aber in den anstehenden Prozessen zur Novelle des EEG und zur weiteren Unterstützung des Umbaus der Wärmeversorgung flankiert werden. Der VKU wird sich sicher hier weiter im Sinne der kommunalen Energiewirtschaft einbringen.