Neu: Direkter Investitionszuschuss beim BMWi-Förderprogramm Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen

Direkter Investitionszuschuss beim BMWi-Förderprogramm Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen © Stockfotos MG/stock.adobe.com

Mit dem im Mai 2016 aufgelegten Förderprogramm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Investitionen in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen oder von Verbindungsleitungen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme.

Antragsberechtigt sind unter anderem auch rechtlich selbstständige Unternehmen mit kommunalem Gesellschafterhintergrund.
Neu ist, dass Unternehmen nun die Wahl haben: Sie können entweder wie bisher einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Oder sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss ihrer Investitionsmaßnahme einen direkten Zuschuss von der KfW - ohne Inanspruchnahme eines KfW-Kredites.

Um das Förderprogramm u. a. wegen der andauernden Niedrigzinsphase attraktiver zu gestalten, hatte der VKU angeregt, das Förderprogramm auf eine Zuschussfinanzierung umzustellen. Der VKU begrüßt, dass das BMWi seiner Argumentation folgen konnte.
Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist das Vorliegen eines Abwärmekonzeptes.Sofern das Unternehmen über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügt, kann das Abwärmekonzept unternehmensintern erstellt werden. Andernfalls ist das Konzept durch einen externen Energieberater zu entwickeln, was ebenfalls mit bis zu 40 % bezuschusst wird. Kritisch betrachtet der VKU, dass der externe Energieberater für das Förderprogramm "Energieberater im Mittelstand" zugelassen sein muss. Kommunale Energieversorgungsunternehmen sind für dieses Förderprogramm nicht zugelassen, da sie angeblich nicht über die geforderte Unabhängigkeit verfügen. Ihnen wird damit quasi unterstellt, dass sie nur Energie verkaufen wollten. Der VKU setzt sich seit Jahren intensiv dafür ein, die Regelungsvorgabe abzuschaffen und alleine auf die Qualität von Energieberatern abzustellen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter folgendem Link.