BEHG – VKU-Stellungnahmen

Der VKU hat die Pläne zur Einführung des nationalen Emissionshandels für die Sektoren Wärme und Verkehr von Beginn an begleitet und zu den Gesetzesentwürfen Stellung bezogen.

So forderte der VKU bspw. im Oktober 2019 in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf bereits, dass die Lenkungswirkung des BEHG nur dann entfaltet und die Sektorenkopplung angereizt wird, wenn schon frühzeitig ein deutliches Preissignal gesetzt wird. Die Problematik der Doppelerfassung von EU-ETS-Anlagen und der Umgang mit regenerativen Brennstoffen wurde thematisiert und die umfangreiche Auslagerung der genauen Ausgestaltung des BEHG in Verordnungsermächtigungen wurde kritisiert.

In seiner Stellungnahme zur Änderung des BEHG im März 2020 begrüßte VKU zwar dann die geplante Anhebung des CO2-Preises, wies aber zugleich auf das Problem der rechtsicheren Kostenweitergabe für EVU hin und adressierte die fortbestehenden Unsicherheiten im Umgang mit biogenen Brennstoffemissionen und der Doppelerfassung von EU-ETS-Anlagen.

Da zahlreiche Details der Umsetzung des BEHG ausgelagert wurden, bezog der VKU im August 2020 auch zu den beiden ersten Entwürfen der Berichterstattungsverordung 2022 und der Brennstoffemissionshandelsverordnung Stellung. Darin forderte der VKU unter anderem mehr Flexibilität im Bezug auf die Eindeckung mit Zertifikaten und die Streichung weiterer Kosten und Gebühren, mit denen verpflichtete Unternehmen belastet werden sollen.