Digitalkabinett der Bundesregierung beschließt umfassende Mobilfunkstrategie Bundesförderprogramm für den Mobilfunkausbau
Im Nachgang an die Ende Oktober veröffentlichten Eckpunkte hat die Bundesregierung nun in Meseberg eine gesamtheitliche Mobilfunkstrategie beschlossen. Darin enthalten sind, neben Maßnahmen zur Beschleunigung des allgemeinen Antennenausbaus auch ein eigenes Förderprogramm, ausgestattet mit 1,1 Mrd. Euro des Bundes. Eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), als 100% Tochter des Bundes, soll den geförderten Ausbau flankieren und den Kommunen in der Realisierung des Förderprogramms maßgeblich unter die Arme greifen.
Im Nachgang an die Ende Oktober veröffentlichten Eckpunkte hat die Bundesregierung nun in Meseberg eine gesamtheitliche Mobilfunkstrategie beschlossen. Darin enthalten sind, neben Maßnahmen zur Beschleunigung des allgemeinen Antennenausbaus auch ein eigenes Förderprogramm, ausgestattet mit 1,1 Mrd. Euro des Bundes. Eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), als 100% Tochter des Bundes, soll den geförderten Ausbau flankieren und den Kommunen in der Realisierung des Förderprogramms maßgeblich unter die Arme greifen.
Auf Basis der am 30. Oktober 2019 veröffentlichten Eckpunkte bildet die jetzt verabschiedete Gesamtstrategie die dritte Säule des Mobilfunknetzausbaus. Sie komplementiert und komplettiert den privatwirtschaftlichen Ausbau im Wettbewerb (1. Säule) und den Ausbau durch Versorgungsauflagen (2. Säule). Oberstes Ziel ist es, unterbrechungsfreies Surfen und Telefonieren in ganz Deutschland zu gewährleisten. Ein hoher Versorgungsgrad mit LTE (4G) ist eine Voraussetzung dafür, dass sich in Deutschland frühzeitig Leitmärkte für 5G etablieren.Angesichts der Position Deutschlands in Europa und der Welt im Hinblick auf flächendeckende LTE-Netze und die damit verbundene zukünftige Wettbewerbsfähigkeit, ist die nun verabschiedete Strategie ein deutlicher und begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung.
Ziel der Mobilfunkstrategie ist es, zunächst Haushalte, die ohne staatliche Maßnahmen absehbar nicht versorgt sind (sogenannte Weiße Flecken), zu erschließen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen einen Versorgungsgrad mit mobilen Verbindungen von mindestens 97,5 Prozent der Fläche Deutschlands und 99,95 Prozent der Haushalte erreichen. Die Priorität liegt hierbei auf der Erschließung von besiedelten Flächen. Dort wo die Konnektivität dringend gebraucht wird, soll zuerst gefördert werden. Parallel müssen zur Sicherstellung von mobilen Verbindungen von Haustür zu Haustür auch die Kreis- und Gemeindestraßen mit Mobilfunk erschlossen werden.
Neben der Schließung dieser „Weißen Mobilfunkflecken“ stärkt die Strategie den kooperativen Ausbau von Mobilfunkstandorten. Damit soll zügig eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten (LTE/4G) dort entstehen, wo nicht von allen drei Betreibern (Drillisch ausgenommen) ein solcher Dienst angeboten wird. Anders ausgedrückt: die Mobilfunkverbindung soll in scheinbaren Funklöchern verbessert werden, in denen die Erreichbarkeit und/oder Bandbreite vom jeweiligen Vertragspartner abhängig ist. Diese Gegenden werden allgemein, ähnlich wie im Festnetzförderprogramm, als „Graue Flecken“ bezeichnet.
Wie bereits im Eckpunktepapier angekündigt sollen durch staatliche Förderung 5000 dieser Weißen Flecken mit Mobilfunkantennen erschlossen werden, die weder durch Versorgungsauflagen, freiwillige Verpflichtungen noch durch den geplanten privatwirtschaftlichen Ausbau bis Ende 2024 versorgt werden. Für das neue Förderprogramm werden 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ bereitgestellt. Mit anderen Worten: die bestehenden Gelder für den Breitbandausbau werden zum Teil für den Mobilfunkausbau genutzt. Es soll sowohl ein Förderprogramm geben, dass sich direkt an die Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen richtet, als auch ein Förderprogramm, dass sich an Netzbetreiber oder Unternehmen richtet, die Sendemasten und -anlagen bauen und den Netzbetreibern bereitstellen. Im letzteren Modell bekommt dasjenige Unternehmen den Zuschlag, das den geringsten Fördermittelbedarf aufweist. Die genaue Ausgestaltung der beiden Fördervarianten steht jedoch noch aus und es bleibt vorerst noch offen, ob das Förderprogramm wirklich auf der kommunalen Ebene angesiedelt wird.
Dagegen steht fest, dass eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) als Tochtergesellschaft der staatlichen Toll-Collect errichtet werden soll. Diese soll den Mobilfunkausbau flankieren und beschleunigen. Einige der zahlreichen Maßnahmen sollen durch sie zentral umgesetzt werden. Die Bundesregierung erhofft sich so ein kohärentes Vorgehen im geförderten Mobilfunkausbau. Bis Ende September 2020 soll die MIG ihre Aufgaben aufgenommen haben. Eigentümer wird zu 100 Prozent der Bund. Sollten die Förderprogramme und anderen Maßnahmen nicht ihre gewünschte Wirkung entfalten, hält es sich die Bundesregierung nachträglich offen, weitere Maßnahmen zu ergreifen und durch die MIG selbst im Ausbau direkt tätig zu werden. Es ist nicht klar, wann diese MIG potenziell aktiv werden könnte, da zum einen die Versorgungsauflagen bis teilweise 2024 laufen und zum anderen weiterhin ungeklärt ist, wie die Gebiete der Förderung von denen der Versorgungsauflagen zu unterscheiden sind.
Nichts desto trotz soll bei der Ausführung der Förderung prioritär auf Grundstücke und Liegenschaften des Bund, der Länder und Kommunen sowie jeweilige vor-handene und mitnutzbare Infrastruktur zurückgegriffen werden. Diese sollen darüber hinaus in einem übergreifenden GIS-basierten Informations- und Pla-nungstools abgebildet werden. Zusammen mit vereinfachten und beschleunigten Genehmigungsverfahren soll so die Identifikation und Erschließung von An-tennenstandorten beschleunigt werden. Unklar bleibt dagegen, ob auch Liegenschaften und Grundstücke kommunaler Unternehmen unter die zu erfassenden und mit zu nutzenden Standorte fallen? Parallel stellt sich die Frage, ob als geeignet identifizierte Standorte der öffentlichen Hand einer Art Mitnutzungsverpflichtung unterliegen werden?