Bundesrat: Telekom kann rückwirkend höhere Entgelte durchsetzen
Die Deutsche Telekom darf vor Gericht erstrittene höhere Entgelte für Vorleistungen künftig auch rückwirkend einfordern, allerdings nur bei großen Wettbewerbern. Dies sieht eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor.

Bislang durfte die Telekom in den Fällen, in denen sie gerichtlich ein höheres Entgelt durchsetzen konnte, dieses Entgelt nicht rückwirkend von den Wettbewerbern einfordern. Dies soll bei kleineren Unternehmen bis zu einer Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro auch weiterhin gelten. Unternehmen, die über dieser Umsatzschwelle liegen, müssen rückwirkend zahlen. Mit der Regelung setzt die Bundesregierung eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Eine entsprechende vierte Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen.