Verbesserung der Wasserqualität in der EU wird noch mehr Zeit in Anspruch nehmen EU-Kommission legt Umsetzungsbericht zur Wasserrahmenrichtlinie vor

Am 26.02.2019 hat die EU-Kommission den Umsetzungsbericht zu den zweiten Bewirt-schaftungsplänen 2016 bis 2021 gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und den ersten Hochwasserrisikomanagementplänen gemäß Hochwasserrichtlinie vorgelegt. Der Umsetzungsbericht gibt Aufschluss darüber, in welchem Zustand die europäischen Gewässer sind und welche Fortschritte es bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den EU-Mitgliedstaaten gibt. Er ist eine der zentralen Grundlagen für die derzeit laufende Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie inklusive ihrer Tochterrichtlinien: der Grundwasserrichtlinie, der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen sowie der Hochwasserrichtlinie.

Der VKU hat sich an der Online-Konsultation zur Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie beteiligt und sich mit einem Positionspapier in die Diskussion eingebracht. Darin spricht sich der VKU dafür aus, dass die WRRL über 2027 hinaus als Grundlage für die Gewässerbewirtschaftung weiterentwickelt werden muss. Ihre Umweltziele müssen dabei beibehalten werden. Darüber hinaus ist entscheidend, dass die relevanten EU-Rechtsakte harmonisiert und auf die Ziele der WRRL ausgerichtet werden. Die WRRL muss dazu beitragen, dass Einträge von Schad- und Nährstoffen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips frühzeitig reduziert werden.

Die Kommission kommt in dem Umsetzungsbericht zu dem Schluss, dass sich sowohl der Wissensstand als auch die Berichterstattung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie gegenüber dem vorangegangenen Zyklus erheblich verbessert haben. Hinsichtlich der Einhaltung der Ziele stellt der Bericht fest, dass es schrittweise Verbesserungen gibt. Während laut Kommission eine Reihe von Mitgliedstaaten die richtigen politischen Maßnahmen ergriffen und Investitionen getätigt haben, werde die Verbesserung der Wasserqualität in vielen Flussgebieten noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine vollständige Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie vor Ablauf der Frist bis 2027 erachtet die Kommission derzeit daher als sehr schwierig. Auch nach 2021 seien zahlreiche weitere Maßnahmen erforderlich.

Während zwar bei der überwiegenden Mehrheit der Grundwasserkörper ein guter Zustand erreicht wurde, befände sich weniger als die Hälfte der Oberflächenwasserkörper in einem guten Zustand - auch wenn sich bei mehreren der zugrunde gelegten Qualitätskomponenten und Stoffen positivere Entwicklungen feststellen ließen. Die Kommission sieht in den Auswirkungen der Landwirtschaft die bedeutendsten Belastungen, die in den meisten Flussgebietseinheiten ein Risiko einer Verschlechterung oder eines Nichterreichens der Umweltziele darstellen - aufgrund einer übermäßigen Entnahme oder einer Verschmutzung durch diffuse Quellen.

Mit Blick auf die Hochwasserrichtlinie haben die Mitgliedstaaten laut Bericht sehr wichtige Schritte unternommen. Alle haben das Konzept des Hochwasserrisikomanagements grundsätzlich übernommen. Die Qualität der Ergebnisse sei allerdings sehr unterschiedlich. Aus Sicht der Kommission muss die Einhaltung der Vorschriften des EU-Wasserrechts weiterhin dazu beitragen, die Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen, indem mehr Dürren und Überschwemmungen in Prognosen einbezogen werden.

Der Umsetzungsbericht soll aufzeigen, in welchem Zustand die mehr als 111.000 Oberflächengewässer und mehr als 13.000 Grundwasserkörper in der EU sind und welche Fortschritte es bei der Umsetzung der Richtlinien in den EU-Mitgliedstaaten gibt. Dazu hat die EU-Kommission auch begleitende Dokumente mit detaillierten Informationen zur Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht, darunter der Bericht zur WRRL für Deutschland und der Bericht zur Hochwasserrichtlinie für Deutschland.

Hintergrund

Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr mit der turnusgemäßen Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie inklusive ihrer Tochterrichtlinien - der Grundwasserrichtlinie, der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen sowie der Hochwasserrichtlinie - begonnen. Die Überprüfung soll bewerten, inwieweit die Rechtsakte mit Blick auf die gesetzten Ziele geeignet sind und zu Minimalkosten die beabsichtigten Entwicklungen angestoßen haben. Analysiert werden sollen dazu insbesondere die Relevanz, Effektivität, Effizienz, Kohärenz und der EU-Mehrwert der Richtlinien. Die EU-Kommission plant, die Überprüfung im Laufe dieses Jahres abzuschließen und bis zum dritten Quartal ihre Ergebnisse vorzulegen. Die neue EU-Kommission, die nach der Europawahl im Mai 2019 voraussichtlich im November ihre Arbeit aufnehmen wird, wird dann darüber entscheiden, welche Maßnahmen sie auf Basis der Überprüfungsergebnisse vorschlagen will.