Europäisches Parlament stärkt Schutz der Trinkwasserressourcen Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen erst nach der Europawahl

Das Europäische Parlament hat sich am 12.02.2019 zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über Mindestqualitätsanforderungen für die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser positioniert. Die Verordnung legt europaweit gültige Mindestanforderungen an die Qualität von Abwasser, das zur landwirtschaftlichen Bewässerung genutzt wird, fest. Mit der Abstimmung im Plenum hat das Parlament mit großer Mehrheit seine Position für die Verhandlungen mit der Kommission und dem Ministerrat festgelegt.
Für einige Regelungen schlägt das Parlament Verbesserungen gegenüber dem Vorschlag der Kommission vor. Dies entspricht einigen zentralen Forderungen, die der VKU vorab an die Europaabgeordneten übermittelt hatte und die der federführende Umweltausschuss auch bereits aufgegriffen hatte. So will das Parlament den Schutz der Trinkwasserressourcen noch stärker in der Verordnung verankern. Grundsätzlich zu begrüßen ist zudem, dass auch das Parlament die Wiederverwendung freiwillig belassen will. Für die zwischenzeitlich diskutierte Ausdehnung des Geltungsbereichs der Verordnung gab es letztendlich keine Mehrheit. Fokus bleibt daher weiterhin die landwirtschaftliche Bewässerung.
In anderen Punkten bringt das Parlament allerdings neue Aspekte ein, die über den bisherigen Vorschlag der EU-Kommission hinausgehen. Kritisch ist insbesondere, dass das Parlament die Kommission dazu auffordern will, im Rahmen der Überprüfung der Verordnung fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten eine Ausweitung des Anwendungsbereichs zu prüfen. Wenn angemessen, soll ein Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt werden, der auch Mindestanforderungen für die Qualität von wiederverwendetem Abwasser für die künstliche Grundwasseranreicherung festlegt.
Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission soll Parameter und Messmethoden entwickeln, um das Vorhandensein von Mikroplastik und Arzneimittelrückständen im aufbereiteten Wasser zu ermitteln. Die EU-Kommission soll bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung eine Ergänzung der Verordnung annehmen, indem sie eine Methodik zur Ermittlung des Gehalts von Mikroplastik in zur Wiederverwendung bestimmtem Abwasser einführt.
Bevor die Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Ministerrat aufgenommen werden können, muss sich der Ministerrat ebenfalls zum Vorschlag der Kommission positionieren. Ziel der derzeitigen rumänischen Ratspräsidentschaft ist eine Positionierung des Ministerrats bis Juni 2019. Die Verhandlungen zwischen dem Ministerrat, dem neuen Parlament und der neuen Kommission könnten dann erst nach der Europawahl im Mai 2019 aufgenommen werden.