EU-Kommission fordert weitere Anpassung der Düngeverordnung VKU: Rasche Sanierung nitratbelasteter Gebiete erforderlich

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Die Gespräche der Bundesregierung mit der EU-Kommission zur Umsetzung des EuGH-Urteils zur Nitratrichtlinie laufen weiter. EU-Umweltkommissar Vella hat seine weiteren Forderungen in Bezug auf die Düngeverordnung nunmehr in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und Bundesumweltministerin Schulze dargelegt. Demnach soll Deutschland zusätzlich zu den bereits übermittelten Vorschlägen weitere Nachbesserungen an der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 vornehmen. Diese beziehen sich auf die Vorgaben zu Sperrfristen sowie die Regelungen zur Düngung an Hanglagen. Die EU-Kommission besteht drauf, dass die Bundesregierung bis Ende März einen angepassten Referentenentwurf der Düngeverordnung vorlegt und sich zusammen mit den Ländern stärker für eine rasche Umsetzung der Vorgaben einsetzt.

Aus Sicht des VKU muss die Sicherung der Ressourcen für die Trinkwasserversorgung an oberster Stelle stehen, wenn Gesetze und Verordnungen überarbeitet werden. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission mit Nachdruck darauf besteht, nitratbelastete Gebiete zu sanieren. Die kommunale Wasserwirtschaft fordert seit langem, die Düngeverordnung so anzupassen, dass das Grundwasser als wichtigste Trinkwasserressource dauerhaft geschützt wird. In einem Pressestatement haben wir daher deutlich mehr Anstrengungen gefordert, um den Nitrateintrag in unsere Gewässer zu reduzieren. Alle Beteiligten müssen jetzt rasch handeln und die Vorgaben aus dem EuGH-Urteil zur Nitratrichtlinie umsetzen. Ansonsten besteht die Gefahr eines weiteren juristischen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Riskiert man das, drohen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 860.000 Euro pro Tag. Das kann man keinem Steuerzahler erklären, der zudem noch die dann höheren Kosten für die Trinkwasserversorgung zu tragen hat, weil der Aufwand bei der Trinkwasseraufbereitung durch nitratbelastetes Grundwasser steigt. Kurzum: Wir brauchen ein wirksames Düngerecht.

Mit diesem Statement wurden wir u.a. in folgenden Medien wiedergegeben:

Die Notwendigkeit dieser Anpassung belegt auch das VKU-Rechtsgutachten von Frau Prof. Ines Härtel von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder).

Weitere Informationen haben wir Ihnen im Mitgliederbereich zusammengefasst.