Düngeverordnung 2017 muss erneut novelliert werden Vorschläge der Bundesregierung zur Umsetzung EuGH-Urteil Nitratrichtlinie

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Die Bundesregierung hat angekündigt, die Düngeverordnung (DüV) aus dem Jahr 2017 nochmals zu überarbeiten, um sie an die Vorgaben des EuGH-Urteils zur Nitratrichtlinie vom 21. Juni 2018 anzupassen. Ende Januar 2019 haben Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium ihre Vorschläge hierfür an die EU-Kommission übermittelt. Sofern Deutschland die Anpassung nicht vornimmt, drohen Strafzahlungen von 861.000 Euro pro Tag. Die Notwendigkeit der Anpassung belegt auch das Rechtsgutachten (PDF, 501 KB)von Professor Ines Härtel von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) im Auftrag des VKU.

Die geplanten Anpassungen in der Verordnung betreffen insbesondere die Maßnahmen, die die Länder in den Gebieten mit hohen Nitrat-Konzentrationen (sog. rote Gebiete) ergreifen können und sollen (§ 13 Abs. 2 DüV). Zudem sollen die Vorgaben zum Nährstoffvergleich (§§ 8,9 DüV) gestrichen werden. Schließlich soll die Einhaltung der Stickstoffobergrenze von 170 kg pro Hektar und Jahr für organische Düngemittel nicht mehr aufgrund von Durchschnittswerten, sondern schlagbezogen erfolgen.

Der VKU appelliert an die Bundesregierung, endlich einen Regulierungsrahmen vorzulegen, der das Grundwasser als wichtigste Ressource für die Trinkwasserversorgung langfristig besser schützt. Die Wasserversorger finden schon heute in 22 Prozent ihrer Vorfeldmessstellen Nitratkonzentrationen von mindestens 50 Milligramm je Liter und erreichen damit den gesetzlich zulässigen Grenzwert. Eine Novelle birgt Chancen: Sie kann dazu dienen, Schlupflöcher in der bestehenden Düngeverordnung zu schließen. Dies muss im Sinne aller Beteiligten sein, die auch in Zukunft einwandfreies Grundwasser nutzen wollen. Die Maßnahmen der bisherigen Verordnung reichen bei weitem nicht aus, um die nitratbelasteten Gebiete zu sanieren. Diese Sanierung ist jedoch erforderlich, um die Trinkwasserressourcen zu schützen. Die Bundesländer müssen daher ermächtigt werden, mit mehr und schärferen Maßnahmen in den roten Gebieten gegenzusteuern - und dann auch handeln.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will bereits Ende Februar 2019 den Referentenentwurf der novellierten Düngeverordnung vorlegen. Nach der ersten Ressortabstimmung soll der Entwurf im Mai 2019 in die Anhörung von Verbänden und Ländern gehen. Der ressortabgestimmte Entwurf muss anschließend einer Notifizierung bei der EU-Kommission sowie einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Aufgrund der damit zusammenhängenden Fristen ist mit dem Kabinettsbeschluss erst im nächsten Jahr zu rechnen. Geplant ist, dass die neue Düngeverordnung im Frühjahr 2020 in Kraft tritt.

Weitere Informationen zu den Details der geplanten Novelle haben wir Ihnen im Mitgliederbereich zusammengefasst.