Referentenentwurf zum Datennutzungsgesetz veröffentlicht Digitalgesetzgebung nimmt Fahrt auf
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben im Dezember 2020 ihren gemeinsamen Referentenentwurf zum Datennutzungsgesetz veröffentlicht. Voraussichtlich am 10.02.2021 soll das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschließen.
Hintergrund
Mit dem deutschen Datennutzungsgesetz (DNG) wird die die europäische Rechtlinie (EU) 2019/1024 (PSI-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Das DNG ersetzt dabei das bisher geltende Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Inhaltlich regelt das DNG hauptsächlich Aspekte der Datenhoheit für öffentliche Stellen und öffentliche Unternehmen. Es soll ein konsistenter Rechtsrahmen für den Datenaustausch und die Datennutzung geschaffen werden.
Inhalt des DNG
Das DNG stellt Regeln auf, in welcher Art und Weise insbesondere Daten von öffentlichen Stellen oder öffentliche Unternehmen genutzt werden dürfen. Neu ist, dass das DNG auch auf öffentliche Unternehmen (und damit auch auf kommunale Unternehmen) anwendbar ist. Das bisher geltende IWG galt nur für öffentliche Stellen und somit vor allem für Behörden.
Auch die Regelungen zu den sogenannten „hochwertigen Datensätzen“ sind neu. Hierbei handelt es sich insbesondere um Umwelt- und Mobilitätsdaten. Diese Daten müssen im Zweifel kostenlos und über eine Programmierschnittstelle (API) zur Verfügung gestellt werden. Einzelheiten werden durch europäische Verordnungen festgelegt.
Bewertung des DNG
Ein konsistenter Rechtsrahmen für den Datenaustausch und die Datennutzung ist dringend notwendig, da neue Geschäftsmodelle ganz maßgeblich auf der Nutzung und dem Austausch von Daten beruhen. Aus diesem Grund wird der Entwurf des DNG grundsätzlich begrüßt. Einzelne Punkte des DNG bedürfen jedoch einer Überarbeitung:
- Der Entwurf zum Datennutzungsgesetz hat einen weiteren Anwendungsbereich als die PSI-Richtlinie. Dies ist problematisch, da kommunalen Unternehmen so der Datenaustausch innerhalb der kommunalen Familie erschwert werden könnte. Auch die Zusammenarbeit mit Start-Ups aus der Region könnte hierunter leiden.
- Der Referentenentwurf zum Datennutzungsgesetz legt den kommunalen Unternehmen der Versorgungswirtschaft neue Regeln auf. Da allerdings private Unternehmen der Versorgungswirtschaft nicht erfasst werden, drohen Wettbewerbsnachteile für die kommunalen Unternehmen.
- Unter gewissen Voraussetzungen kann nach der PSI-Richtlinie auch für die Bereitstellung der hochwertigen Datensätze ein angemessenes Entgelt verlangt werden. Diese Möglichkeit wurde bisher nicht in das DNG überführt.
Insbesondere an diesen Punkten fordert der VKU Nachbesserungen.
Der weitere Gesetzgebungsprozess
Voraussichtlich am 10.02.2021 soll das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum DNG beschließen. Im Anschluss wird der Regierungsentwurf an Bundesrat und Bundestag übermittelt. Da die PSI-Richtlinie durch das DNG bis zum 17.07.2021 umgesetzt werden muss, wird das DNG voraussichtlich im Sommer 2021 vom Bundestag beschlossen.