Pressekonferenz zur Umsetzung der Kunststoffrichtlinie

Bundesministerin Svenja Schulze und VKU-Präsident Michael Ebling erläutern das Konzept der Beteiligung der Hersteller bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte an den Kosten der Straßenreinigung und Abfallentsorgung im öffentlichen Raum.

Bundesministerin Svenja Schulze und VKU-Präsident Michael Ebling erläutern das Konzept der Beteiligung der Hersteller bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte an den Kosten der Straßenreinigung und Abfallentsorgung im öffentlichen Raum.

Am Montag, 12. August 2019, fand im Bundesumweltministerium (Berlin) eine Pressekonferenz mit Frau Bundesministerin Schulze und dem VKU-Präsidenten Michael Ebling zum Thema „Saubere Städte und mehr Herstellerverantwortung für Wegwerfprodukte“ statt.

Hintergrund der Pressekonferenz war die Umsetzung der EU-Kunststoffrichtlinie, die die Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten, darunter Fast-Food-Lebensmittelverpackungen, Getränkebechern oder auch Zigaretten mit Kunststofffiltern, verpflichtet, die Kosten für die Straßenreinigung mit Blick auf die genannten Produkte sowie die Erfassung der Produkte über Straßenpapierkörbe zu übernehmen – neben den in diesem Zuge anfallenden Kosten für die Behandlung und Entsorgung. Umweltministerin Svenja Schulze betonte, dass sie die Kommunen bei den Ausgaben für die Abfallentsorgung entlasten will. Das BMU wird im ersten Schritt im Kreislauf-wirtschaftsgesetz die Rechtsgrundlage für eine spätere Verordnung zur Kostenbeteiligung von Herstellern typischer Wegwerfartikel schaffen. Wie hoch der Anteil der genannten Einweg-Produkte in den öffentlichen Abfallbehältern, auf den Straßen und Parks ist, wird der VKU wiederum in einer deutschlandweiten Untersuchung ermitteln.

VKU-Präsident Michael Ebling führte aus, dass die Kosten der Stadtreinigung bisher über Straßenreinigungsgebühren und die kommunalen Haushalte finanziert werden. Hier plädiert er für mehr Verursachungsgerechtigkeit. Ebling erläuterte die deutschlandweite, breit angelegte Untersuchung zur Ermittlung der Finanzierungsgrundlage. Dabei wird unter anderem ermittelt, welche Abfälle sich in Abfallbehältern und auf der Straße befinden und wie hoch der Anteil an Einweg-Produkten ist. Mithilfe dieser Daten kann sich auch der Gesetzgeber ein realistisches Bild vom ökonomischen Aufwand verschaffen.

Die Umsetzung der EU-Kunststoffrichtlinie ist für alle VKU-Mitglieder relevant, die im Bereich der Abfallwirtschaft, Straßenreinigung bzw. Grünflächenpflege tätig sind. Das INFA-Institut für Abfall- und Abwasserwirtschaft GmbH führt die oben skizzierte Studie in Zusammenarbeit mit einzelnen kommunalen Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsunternehmen durch.

Die Abteilung Abfallwirtschaft des VKU betreut das Thema intensiv und wird die Erarbeitung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der EU-Kunststoffrichtlinie stark im Fokus haben.