Bundesregierung lehnt Maut-Befreiung für LKW der Abfallwirtschaft ab
Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Befreiung der Abfallwirtschaft von der LKW-Maut ab. Der Bundesrat hatte am 06.07.2018 beschlossen, die Bundesregierung um Prüfung zu bitten, inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden, von der LKW-Maut befreit werden können. Damit unterstützt der Bundesrat eine aktuelle Forderung des VKU im Rahmen des Verfahrens für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG).
In der nunmehr veröffentlichen BT-Drucksache 19/3930, die sowohl die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf als auch die Gegenäußerung der Bundesregierung enthält, lehnt die Bundesregierung u.a. die vom Bundesrat vorgeschlagene Mautbefreiung für "Müllfahrzeug im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge" ab.
Zur Begründung führt sie aus:
- Mülltransporte stellen Gütertransporte dar, wobei es sich lediglich um ein besonderes Transportgut handelt. Die dazu genutzten Fahrzeuge sind aufgrund ihrer Merkmale dazu bestimmt, regelmäßig und auf Dauer am Wettbewerb im Güterkraftverkehr teilzunehmen. Sie sind nicht für die Verarbeitung der aufzunehmenden Abfälle konzipiert, sondern für deren Transport. Auch Müllfahrzeuge belasten die Straßen und nutzen diese ab. Eine Unterscheidung zwischen „Fahrzeugen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung“, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, und anderen Fahrzeugen von gewerblichen Unternehmen der Abfallbeseitigung und -entsorgung wäre auch mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG) kritisch zu bewerten.
- Zudem wäre diese Differenzierung bei den Mautkontrollen problematisch. Nicht immer ist von außen erkennbar, ob es sich um ein Müllfahrzeug im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge handelt oder nicht, so dass Fehlklassifizierungen durch die automatischen Kontrollbrücken und -säulen nicht auszuschließen sind. Bei den mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) könnte ein Ausleiten bzw. Anhalten des Fahrzeugs erforderlich werden, um das Vorliegen des Befreiungstatbestandes zweifelsfrei vor Ort zu prüfen.
Die Argumentation der Bundesregierung, insbesondere der von ihr befürchtete, mutmaßliche Verstoß gegen Art. 3 GG, überzeugt jedoch nicht. Der Bundesrat hat die Bundesregierung um Prüfung gebeten, inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden, von der LKW-Maut befreit werden können. Danach kommt es mithin nicht auf die Eigentumsverhältnisse an den Lkw, sondern nur darauf an, ob sie im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden. Der Bundesrat hat diese Prüfauftragsbitte ausdrücklich für die gesamte kommunale und private Abfallwirtschaft ausgesprochen | vgl. BR-Drs. 2017/18(B), S. 4 unten. Dies steht nicht im Einklang mit der von der Bundesregierung befürchteten Unterscheidung zwischen kommunalen Fahrzeugen und anderen Fahrzeugen von gewerblichen Unternehmen der Abfallbeseitigung und –entsorgung.
Der VKU wird sich daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundestag dafür einsetzen, dass Lkw der Abfallwirtschaft von der Maut-Pflicht ausgenommen werden.