BNetzA verhängt Bußgeld gegen E Wie Einfach GmbH wegen unerlaubter Werbeanrufe Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gegen die E Wie Einfach GmbH wegen unerlaubter Werbeanrufe ein Bußgeld in Höhe von 140.000 Euro verhängt. Dies hat die BNetzA in einer Pressemitteilung vom 11.05.2018 mitgeteilt.
Die E Wie Einfach GmbH hatte bundesweit Verträge für Strom und Gas telefonisch beworben bzw. Verbraucher zum Wechsel des aktuellen Strom- und Gaslieferanten aufgefordert. Für den Vertrieb setzte sie Call-Center ein, die viele Verbraucher hartnäckig und gegen deren erklärten Willen immer wieder kontaktierten. Den Anrufen lag keine wirksamen Einwilligungen der Verbraucher zugrunde.
Die E Wie Einfach GmbH hatte bundesweit Verträge für Strom und Gas telefonisch beworben bzw. Verbraucher zum Wechsel des aktuellen Strom- und Gaslieferanten aufgefordert. Für den Vertrieb setzte sie Call-Center ein, die viele Verbraucher hartnäckig und gegen deren erklärten Willen immer wieder kontaktierten. Den Anrufen lag keine wirksamen Einwilligungen der Verbraucher zugrunde.
Die E Wie Einfach GmbH und die beauftragten Call-Center hatten von verschiedenen Adresshändlern Einwilligungsdatensätze bezogen, die angeblich bei Online-Gewinnspielen zustande gekommen waren. Ermittlungen der BNetzA ergaben, dass die Angerufenen an den Gewinnspielen überhaupt nicht teilgenommen und entsprechend auch kein Werbeeinverständnis erteilt hatten. Ebenso waren die Einwilligungstexte derart unkonkret, dass eventuelle Gewinnspielteilnehmer Art und Umfang der folgenden Werbeanrufe überhaupt nicht klar hätten erkennen können. Auch deshalb konnten sie nicht Grundlage rechtmäßiger Werbeanrufe sein.
Die E Wie Einfach GmbH hatte dieses Vorgehen als Auftraggeberin der Werbeanrufe über einen Zeitraum von fast drei Jahren hinweg zugelassen. Kontrollmechanismen, um die massiven Rechtsverstöße erkennen und abstellen zu können, installierte sie nicht. Nachdem immer mehr Verbraucher Beschwerde über diese Anrufe bei der BNetzA einreichten, leitete diese umfangreiche Ermittlungen ein.
Die BNetzA erklärt unzweifelhaft, dass Unternehmen, die Telefonwerbung in Auftrag geben, selbst dafür verantwortlich sind, dass für jeden Anruf eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen vorliegt. Die Verantwortung ist nicht auf Subunternehmer übertragbar. Auftraggeber, die die für sie durchgeführten Telefonmarketing-Maßnahmen nicht hinreichend kontrollierten, müssten also auch künftig mit hohen Bußgeldern rechnen – so die BNetzA in ihrer Pressemitteilung.
Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.