VKU sieht kontinuierliches Fördermonitoring als notwendig an
Neue Gigabitförderung: Priorität auf Gebieten mit größtem Nachholbedarf

Anfang April ist die neue Gigabitförderung des Bundes in Kraft getreten. Sie nimmt die Gebiete mit dem größten Nachholbedarf beim Gigabitausbau in den Fokus. In den Beratungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Gigabitförderung hat der VKU die Interessen der kommunalen Unternehmen vertreten.

12.04.23

Seit dem 3. April 2023 können Kommunen die neue Gigabitförderung des Bundes in Anspruch nehmen. Diese soll die Fördermittel stärker als bisher auf die Gebiete mit dem größten Nachholbedarf beim Gigabitausbau konzentrieren. Dafür verabschiedet sich die sogenannte „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ bei der Fördermittelvergabe vom Windhundprinzip und setzt auf ein Ranking eingereichter Anträge. Förderfähig sind aber grundsätzlich alle Gebiete, die noch nicht gigabitfähig erschlossen sind.

Auch in Zukunft soll die Bundesförderung mit rund 3 Milliarden Euro pro Jahr ausgestattet sein. Diese Mittel werden auf die Bundesländer im Rahmen sogenannter „Obergrenzen“ verteilt. Dabei können die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburger zusammen bis zu 75 Millionen Euro an Geldern abrufen. Bei den Flächenländern ergeben sich individuelle Obergrenzen, bestehend aus einem Sockelbetrag von 100 Millionen Euro und dem landesspezifischen Anteil an den restlichen Fördermitteln entsprechend dem Landesanteil an allen förderfähigen Anschlüssen deutschlandweit. Derzeit besitzt Mecklenburg-Vorpommern mit 120 Millionen Euro die niedrigste Obergrenze, während Bayern mit 450 Millionen Euro die höchste aufweist.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der Länderobergrenzen, indem die Förderanträge anhand eines bundesweiten Kriterienkataloges nach Priorität gereiht werden. Das wichtigste Kriterium stellt der Anteil weißer Flecken im Gebiet dar: Je höher dieser ausfällt, desto höher ist die Chance des Antrages auf eine Bewilligung aufgrund einer höheren Platzierung im Ranking. Weitere Kriterien bilden verbliebene Versorgungslücken nach bereits erfolgtem oder zugesichertem eigenwirtschaftlichen bzw. geförderten Ausbau, Einwohnerdichte und interkommunale Zusammenarbeit.

Förderanträge, die innerhalb der Länderobergrenzen nicht mehr bewilligt werden können, erhalten eine zweite Chance im Zuge eines bundesweiten Rankings untereinander. Diese Reihung erfolgt ebenfalls anhand des Kriterienkataloges. Analog dazu setzen sich die für das zweite Ranking zur Verfügung stehenden Mittel aus den bei der Vergabe innerhalb der Länderobergrenzen nicht verbrauchten Mitteln zusammen.

Die Reihungen erfolgen zwar stets nach Ablauf des Stichtages eines Förderaufrufes, von denen es mit Ausnahme des angebrochenen Jahres 2023 jährlich zwei geben soll. Anträge von Kommunen, die nach dem Kriterienkatalog einen besonderen Nachholbedarf aufweisen, indem sie eine bestimmte Punktezahl erreichen, werden unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Mittel aber sofort und somit auch außerhalb der Förderaufrufe bewilligt.

Zentrale Voraussetzung für eine Förderung bleibt die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens, in dem sich kein eigenwirtschaftlicher Ausbau abzeichnet. In dem Verfahren kann ein Telekommunikationsunternehmen jedoch nunmehr seine Ausbaumeldung vom Erreichen einer geschäftsüblichen Vorvermarktungsquote von in der Regel bis zu 40 Prozent abhängig machen.

Darüber hinaus muss die Kommune für das potenzielle Fördergebiet einen Branchendialog mit der örtlichen Telekommunikationswirtschaft zur möglichst genauen Ermittlung des eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenzials durchführen. In diesem Zusammenhang üben das Gigabit-Grundbuch und die Potenzialanalyse des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus in Deutschland eine helfende Funktion aus.

Angesichts der Komplexität der neuen Förderarchitektur wird die Praxis alsbald zeigen müssen, ob das neue Fördersystem seinem Ziel gerecht wird, den eigenwirtschaftlichen Ausbau mit dem geförderten noch besser zu verzahnen. Wichtig bleibt aus VKU-Sicht, dass die Förderbedarfe der Kommunen gedeckt werden, ohne den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu verdrängen. Deshalb ist auch ein kontinuierliches Monitoring des Fördersystems essenziell. Entsprechend positionierte sich der VKU in den Branchengesprächen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Ausarbeitung der neuen Gigabit-Richtlinie.