Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung stocken weiterhin EU-Digitalkommissar Thierry Breton will auf schnelle Lösung drängen

Bereits 2017 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation sicherstellen soll – ergänzend zur Datenschutzgrundverordnung. Die Mitgliedstaaten sind sich allerdings weiterhin uneinig, dass der neue Kommissar sogar eine Überarbeitung des Vorschlags nicht ausschließen will.

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Seit über zwei Jahren stockt im EU-Ministerrat die Positionierung der Mitgliedstaaten zum Vorschlag der EU-Kommission über die sogenannte ePrivacy-Verordnung – eine Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation. Auf Arbeitsebene haben sich die Mitgliedstaaten in den vergangenen Monaten erneut intensiv mit dem Vorschlag befasst. Erarbeitete Kompromisse haben allerdings keine Mehrheit gefunden. Der neue EU-Digitalkommissar Thierry Breton will nun zügig eine Lösung herbeiführen. Dazu will er mit allen Mitgliedstaaten erneut in den Austausch treten. Breton schließt auch die Option nicht aus, den Vorschlag zurückzuziehen und gänzlich zu überarbeiten.

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag bereits im Januar 2017 vorgelegt. Die Verordnung soll die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation, darunter auch internetbasierter Kommunikationsdienste wie E-Mails und Machine-to-Machine-Kommunikation, sicherstellen. Sie soll die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Regeln für den Bereich der elektronischen Kommunikation ergänzen und präzisieren. Die Grundsätze in beiden Rechtsakten stehen dabei allerdings nicht im Einklang. Die ePrivacy-Verordnung sieht verglichen mit der DSGVO beispielsweise weniger Optionen für die Datenverarbeitung vor.

Auch kommunale Unternehmen wären vom Verordnungsvorschlag unmittelbar betroffen, da dieser den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation regelt. Insbesondere die Regeln für Machine-to-Machine-Kommunikation und cloudbasierte Anwendungen wie E-Mail-Kommunikation würden sich auf kommunale Unternehmen auswirken. Sie könnten sowohl einen bürokratischen Aufwand bedeuten als auch einen hinderlichen Einfluss auf die Aktivitäten kommunaler Unternehmen im Bereich des Internets der Dinge ausüben.