Positivbeispiele aus Thüringen, Sachsen und Österreich
VKU und VÖA fordern EU-weiten Reparaturbonus

Die EU-Kommission hat am 22. März ihren Vorschlag für eine „Recht auf Reparatur“-Richtlinie veröffentlicht. Der VKU begrüßt dies, fordert aber mit der VÖA zusammen einen EU-weiten, durch erweiterte Herstellerverantwortung finanzierten Reparaturbonus.

17.07.23

Der VKU fordert mit der österreichischen Vereinigung öffentlicher Abfallwirtschaftsbetriebe (VÖA) in einem Positionspapier einen EU-weiten, durch erweiterte Herstellerverantwortung finanzierten Reparaturbonus. Dieser würde Verbraucherrechte und Abfallvermeidung stärken.

Anlass für das Positionspapier sind die am 22. März veröffentlichte „Recht auf Reparatur“-Richtlinie der Kommission – der VKU berichtete – sowie die aktuellen Verhandlungen über die Ökodesign-Verordnung. Mit der „Recht auf Reparatur“-Richtlinie möchte die Kommission es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungen Reparaturleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Ökodesign-Verordnung soll die Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Produkten fördern und ist wie die „Recht auf Reparatur“-Richtlinie Teil des 2020 von der Kommission angekündigten „Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft“.

VKU und VÖA begrüßen diese Vorhaben ausdrücklich. Im Positionspapier legen sie aber dar, wie ein – bisher auf EU-Ebene noch nicht diskutierter – Reparaturbonus das Potenzial eines Rechts auf Reparatur noch weiter ausschöpfen kann. Praxisbeispiele aus Thüringen, Sachsen und Österreich zeigen nämlich, dass die Finanzierung oft den Ausschlag über private und betriebliche Reparaturbestrebungen gibt. So haben in Thüringen in 2022 fast 12.000 Menschen die Möglichkeit genutzt, ihre Elektrogeräte reparieren zu lassen und die Hälfte der Reparaturkosten bis zu maximal 100 Euro erstattet zu bekommen. In ihren Antragsbegründungen nannten viele den Bonus ausschlaggebend für ihre Reparaturentscheidung.

In Österreich werden im Rahmen des im April 2022 gestarteten „Reparaturbonus“ Projekts nicht nur Privatpersonen, sondern auch Betriebe bei der Reparatur von Elektrogeräten mit 50% der Reparaturkosten bis zu 200 Euro pro Gerät unterstützt. Das ursprüngliche Ziel von 400.000 Reparaturen bis Anfang 2026 wurde schon im ersten Jahr mit 560.000 weit übertroffen. Zur Projektfinanzierung verwendet Österreich allein 2023 50 Millionen der dem Land bis 2026 zustehenden 130 Millionen Euro aus dem EU-Aufbaufonds „NextGenerationEU“.

Diese Projekte zeigen, dass ein Reparaturbonus wirkungsvoll und beliebt ist. Allerdings sollten die Kosten nicht von der Allgemeinheit getragen werden. Stattessen könnte ein durch erweiterte Herstellerverantwortung finanzierter Bonus nicht nur eine langfristige und flächendeckende Finanzierung ermöglichen, sondern auch das wirtschaftliche Interesse wecken, Produkte langlebiger zu gestalten. Der Bonus würde so nicht nur einen Beitrag zum Verbraucherschutz, sondern auch zur Abfallvermeidung leisten. Ein Finanzierungsvorbild könnte die Fonds-Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie sein.