VKU-Positionspapier
Zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Abwasserwiederverwendung in nationales Recht

Die EU-Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung hat in Deutschland bereits seit Juni 2023 direkte Geltung. Ein konkreter Regelungsvorschlag für eine Einpassung in den deutschen Rechtsrahmen ist zwar angekündigt, liegt jedoch bislang noch nicht vor. Mit diesem VKU-Positionspapier möchten wir uns daher frühzeitig im Rahmen dieses Regelungsprozesses positionieren, um Ihre Interessen zielgerichtet in die Diskussion einzubringen.

17.10.23

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Zentrale Punkte

Durch den Klimawandel und den damit zusammenhängenden zunehmenden Trockenheits- und Dürreperioden geraten die Wasserressourcen in der Europäischen Union, insbesondere in den südlichen Mitgliedstaaten, immer mehr unter Druck. Während dort die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung bereits genutzt wird, beschränkt sich diese in Deutschland bisher nur auf wenige Anwendungsfälle. Die letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass der Druck auf die Wasser-ressourcen auch in Deutschland in einigen Regionen zunimmt, nicht zuletzt gerade in den trockenen und heißen Sommer-monaten. Dann kann zukünftig aufbereitetes Abwasser potenziell für die Landwirtschaft und Nutzungen im urbanen Raum, als auch für die industrielle Nutzung und für die Aufrechterhaltung

Unsere 8 Punkte:
• Freiwilligkeit der Wiederverwendung wichtige Voraussetzung 
• Trinkwassereinzugsgebiete vom Anwendungsbereich ausnehmen
• Geltungs- und Anwendungsbereich auf Industrie und urbanen Raum erweitern
• Unterscheidung zwischen gewerblicher Wasseraufbereitung und kommunaler Abwasserbeseitigung
   praktikabel und umsetzbar gestalten
• Zuständigkeiten im Genehmigungsverfahren rechtlich klar festlegen 
• Überwachung der Genehmigung an bestehenden Vorgängen anknüpfen
• Böden und Grundwasserkörper als Schutzziele berücksichtigen
• Informations- und Veröffentlichungspflichten sowie behördliche Zuständigkeiten praktikabel ausgestalten