Teilüberarbeitung des Kernstücks der europäischen Abfallwirtschaft
Textilien und Lebensmittelabfälle sollen reguliert werden

Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2023 ihren Vorschlag für eine Teilüberarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie veröffentlicht. In dem Vorschlag wird die Erweiterte Herstellerverantwortung zu Textilien geregelt und es werden Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen vorgeschlagen. Der VKU brachte sich bereits von Anfang an in die Brüsseler Debatte ein.

17.07.23

Die Europäische Kommission schlägt in der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie vor, eine obligatorische und harmonisierte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien einzuführen. Die Hersteller sollen die Kosten für die Behandlung von Textilabfällen decken; es sollen Anreize zur Reduzierung von Abfällen geschaffen werden und das Produktdesign verbessert werden. Wie viel Produzenten an das EPR-Schema zahlen, soll anhand des Prinzips „Öko-Modulation“ geregelt werden. Die einheitlichen Regeln sollen den Mitgliedstaaten die Umsetzung der getrennten Sammlung von Textilien ab 2025 erleichtern. Die Beiträge der Produzenten sollen Investitionen in separate Sammlung, Sortier-, Wiederverwendungs- und Recyclingkapazitäten finanzieren. Die vorgeschlagenen Regeln sollen sicherstellen, dass Textilien zur Wiederverwendung sortiert werden und was nicht wiederverwendet werden kann, soll recycelt werden. Soziale Unternehmen, die in der Sammlung und Behandlung von Textilien aktiv sind, profitieren von erhöhten Geschäftsmöglichkeiten und einem größeren Markt für Second-Hand-Textilien.

Im Bereich der Lebensmittelabfälle sollen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Lebensmittelabfälle bis Ende 2030 deutlich zu reduzieren:

  • Reduzierung um 10% bei der Verarbeitung und Herstellung,
  • Reduzierung um 30% (pro Kopf), im Einzelhandel und im Verbrauch (Restaurants, Lebensmitteldienstleistungen und Haushalte).

Dies soll durch das Teilen von Best-Practices geschehen, in dem eine EU-Plattform zu Lebensmittelverluste und Lebensmittelabfälle eingerichtet werden soll und durch Fördergelder (z.B. aus LIFE Programme, Interreg Europe, Single Market Programme) unterstützt werden.

Zum Verfahren

Mit der Veröffentlichung beginnt in Brüssel der ordentliche Gesetzgebungsprozess. In den kommenden Monaten werden sich das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten zu den Kommissionsvorschlägen positionieren, um dann im Anschluss in den Kompromissverhandlungen die Gesetze zu finalisieren. Bereits im vergangenen Jahr hat sich der VKU an der Konsultation beteiligt. Nun wird der Vorschlag im Einzelnen geprüft und die Prozesse werden weiter eng begleitet.

Hintergrund

In der Abfallrahmenrichtlinie (2018) ist die Abfallhierarchie festgelegt, die der Vermeidung von Abfällen Vorrang vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, anderen Abfallverwertungsoptionen und der Entsorgung von Abfällen einräumt. Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zur getrennten Sammlung bestimmter Arten von Abfällen ergreifen. Durch die Richtlinie von 2018 sollen Restsiedlungsabfälle bis 2030 halbiert werden, sicherere und sauberere Abfallströme gefördert und ein hochwertiges Recycling gewährleistet werden. Nach aktuellen Studien und Zahlen ist jedoch zweifelhaft, dass die bisherigen Ziele erreicht werden können, weshalb die EU Kommission eine weitere Überarbeitung als nötig erachtet. Bei der letzten Überarbeitung wurde die verpflichtende getrennte Sammlung von Textilien ab 2025 festgelegt. Die nun vorgelegte Überarbeitung zielt darauf ab im Einklang mit der am 30. März 2022 veröffentlichen Textilstrategie unter anderem die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien legislativ zu verankern.