Öffentliche Konsultation der EU zur Abfallrahmenrichtlinie
Politisches Kernstück der europäischen Abfallwirtschaft soll überarbeitet werden

08.08.22

Mit der Prüfung zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie von 2018 verfolgt die EU Kommission das Ziel, das Abfallaufkommen zu verringern sowie die Getrenntsammlung von Abfällen zu verbessern. Die Verantwortlichkeiten der EU für Abfälle und das Recycling sollen gestärkt werden. Der VKU hat zur Konsultation der Kommission eine Stellungnahme erarbeitet und bringt sich damit in die Diskussionen auf europäischer Ebene ein. Eine Beteiligung an der Konsultation ist noch bis zum 16. August unter diesem Link möglich. Bereits zur Folgenabschätzung im Februar 2022 hatte der VKU sich geäußert.

Zur bereits überarbeiteten EU-Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2018 will die EU Kommission im folgendem Jahr einen erneuten Vorschlag zur nächsten Überarbeitung veröffentlichen. Die Anpassung ist notwendig, um aktuelle Maßnahmen im Abfallsektor besser auf die Erreichung der ambitionierten EU-Klimaziele auszurichten. Konkret soll das Abfallaufkommen verringert und die Getrenntsammlung verbessert werden. Der VKU hat sich mit einer kurzen Stellungnahme in die öffentliche Konsultation eingebracht, da der Fragebogen der Kommission sich vornehmlich an Privatpersonen richtet.

VKU-Stellungnahme zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie
Für kommunale Unternehmen der Abfallwirtschaft wäre eine einheitliche EU-weite Regelung begrüßenswert, wenn hierbei die gut funktionierenden und fest etablierten Systeme sowie Kreisläufe berücksichtigt würden. Wie auch schon 2018 ist die erweiterte Herstellerverantwortung für Produkte und Verpackungen sowie deren Inverkehrbringen ein wichtiges Thema, das der VKU unterstützt. Eine verschärfte erweiterte Herstellerverantwortung würde kommunale Abfallunternehmen bei der Kostendeckung der Entsorgung, der Stadtsauberkeit und bei Abfallvermeidungskampagnen weiter unterstützen. Im Bereich der Erfassung von wiederverwertbaren Rohstoffen setzt der VKU sich für den Vorrang öffentlich-rechtlicher Unternehmen ein.

Der VKU fordert sowohl bei der Überprüfung der Abfallrahmen-Richtlinie, als auch bei der angekündigten Überarbeitung der Deponie-Richtlinie, dass die umweltschädliche Deponierung EU-weit konsequent verboten werden muss, wie es auch in Deutschland bereits seit 2005 der Fall ist. Großes Potenzial zur Verbesserung der getrennten Sammlung und Abfallreduzierung bieten – nach Einschätzung des VKU – Lebensmittel. Nach wie vor werden viele Lebensmittel – oftmals reine Bioabfälle – im gemischten Siedlungsabfall entsorgt. In diesem Abfallstrom könnte viel für eine nachhaltigere Abfallwirtschaft getan werden.

Ebenso hat der europäische Dachverband Municipal Waste Europe (MWE) unter Mitwirkung des VKU eine umfangreiche Stellungnahme eingereicht, die unter diesem Link abgerufen werden kann. Auch MWE äußert sich zur Erweiterten Herstellerverantwortung, zur Qualität vom Recycling sowie dem Problem der Deponierung.

Zum Verfahren
Der legislative Vorschlag zur Überarbeitung soll im 2. Quartal 2023 veröffentlicht werden. Damit könnte noch im kommenden Jahr der ordentliche Gesetzgebungsprozess zwischen den EU-Institutionen beginnen. Der VKU wird den Prozess eng begleiten und sich entsprechend in die Diskussion – ebenfalls über seinen europäischen Dachverband Municipal Waste Europe – einbringen.

Hintergrund
In der Abfallrahmen-Richtlinie (2018) ist die Abfallhierarchie festgelegt, die der Vermeidung von Abfällen Vorrang vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, anderen Abfallverwertungsoptionen und der Entsorgung von Abfällen einräumt. Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zur getrennten Sammlung bestimmter Arten von Abfällen ergreifen. Durch die Richtlinie von 2018 sollen Restsiedlungsabfälle bis 2030 halbiert werden, sicherere und sauberere Abfallströme gefördert und ein hochwertiges Recycling gewährleistet werden. Nach aktuellen Studien und Zahlen ist jedoch zweifelhaft, dass die bisherigen Ziele erreicht werden können, weshalb die EU Kommission eine weitere Überarbeitung als nötig erachtet.