VKU-Position zur Abfallrahmenrichtlinie
Europäische Kommission will die Abfallrahmenrichtlinie überarbeiten

Mit der Prüfung zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie von 2018 verfolgt die EU Kommission das Ziel, das Abfallaufkommen zu verringern sowie die Getrenntsammlung von Abfällen zu verbessern. Die Verantwortlichkeiten für Abfälle und das Recycling innerhalb der EU sollen gestärkt werden. Der VKU hat eine Stellungnahme zur Folgenabschätzung der Kommission erarbeitet und bringt sich damit in die Diskussionen auf europäischer Ebene ein.

28.02.22

Zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2018 hat die EU-Kommission eine Folgenabschätzung veröffentlicht und um Rückmeldung gebeten. Die Anpassung ist notwendig, um aktuelle Maßnahmen im Abfallsektor besser auf die Erreichung der ambitionierten EU-Klimaziele auszurichten, damit das Abfallaufkommen verringert und die Getrenntsammlung verbessert werden.

Der VKU hat sich zur Folgenabschätzung der EU-Kommission positioniert und sie grundsätzlich begrüßt. Für kommunale Unternehmen der Abfallwirtschaft wäre eine einheitliche EU-weite Regelung begrüßenswert, wenn hierbei die gut funktionierenden und fest etablierten Systeme sowie Kreisläufe berücksichtigt würden. Wie auch schon 2018 ist die erweiterte Herstellerverantwortung für Produkte und Verpackungen sowie deren Inverkehrbringen ein wichtiges Thema, das der VKU unterstützt. Eine verschärfte erweiterte Herstellerverantwortung würde kommunale Abfallunternehmen bei der Kostendeckung der Entsorgung, der Stadtsauberkeit und bei Abfallvermeidungskampagnen weiter unterstützen. Im Bereich der Erfassung von wiederverwertbaren Rohstoffen setzt der VKU sich für den Vorrang öffentlich-rechtlicher Unternehmen ein oder zumindest für die Sicherstellung der Erfüllung sowie Überprüfung gleicher ökologischer Standards aller gewerblichen Sammlungen. Im Zusammenhang mit der anstehenden Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie spricht sich der VKU klar für eine Kennzeichnungspflicht auf den Verpackungen für eine richtige Entsorgung und bessere Getrenntsammlung aus. Bei der Überprüfung der Abfallrahmenrichtlinie, ebenso wie bei der angekündigten Überarbeitung der Deponierichtlinie, muss die umweltschädliche Deponierung EU-weit konsequent verboten werden, wie es auch in Deutschland bereits seit 2005 der Fall ist. Großes Potenzial zur Verbesserung der getrennten Sammlung und Abfallreduzierung bieten – nach Einschätzung des VKU – Lebensmittel. Nach wie vor werden viele Lebensmittel – oftmals reine Bioabfälle – im gemischten Siedlungsabfall entsorgt. In diesem Abfallstrom könnte viel für eine nachhaltigere Abfallwirtschaft getan werden.

Kritisch zu überprüfen wäre nach Auffassung des VKU die fehlenden Präzisierungen von notwendigen Abfalldefinitionen, die noch zu entwickelnden einheitlichen Indikatoren für die Datenerfassung im Rahmen der Abfallvermeidung, die Abgabenbelastung der Abfallverbrennung trotz Erfüllung vergleichbarer Standards sowie die fehlende Verpflichtung zur Aufstellung von Abfallwirtschaftsnotfallplänen.

Zum Verfahren
Die Folgenabschätzung ist der erste Schritt für die Überarbeitung. Hiermit möchte die EU-Kommission sondieren, welche möglichen Maßnahmen und Ziele als sinnvoll zu erachten sind und auf welche Themen sie insbesondere in der folgenden Konsultation eingehen sollten. Die öffentliche Konsultation soll in den kommenden Monaten folgen. Der Vorschlag zur Überarbeitung soll im 2. Quartal 2023 veröffentlicht werden. Das heißt, im kommenden Jahr könnte der ordentliche Gesetzgebungsprozess zwischen den EU-Institutionen beginnen. Der VKU wird den Prozess eng begleiten und sich entsprechend in die Diskussion – ebenfalls über seinen europäischen Dachverband Municipal Waste Europe – einbringen.

Hintergrund
In der Abfallrahmenrichtlinie ist die Abfallhierarchie festgelegt, die der Vermeidung von Abfällen Vorrang vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, anderen Abfallverwertungsoptionen und der Entsorgung von Abfällen einräumt. Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zur getrennten Sammlung bestimmter Arten von Abfällen ergreifen. Die Richtlinie enthält ferner Überprüfungsklauseln über Abfallvermeidungsmaßnahmen, Lebensmittelverschwendung und Altöle.

Ferner sollen sich (nicht recycelbare) Restsiedlungsabfälle bis 2030 halbieren, sicherere und sauberere Abfallströme gefördert und ein hochwertiges Recycling gewährleistet werden. Zuletzt wurde die Richtlinie 2018 überarbeitet. Nach aktuellen Studien und Zahlen ist jedoch zweifelhaft, dass die bisherigen Ziele erreicht werden können, weshalb die EU-Kommission eine weitere Überarbeitung als nötig erachtet.