VKU diskutiert in Brüssel über notwendigen Glasfaser- und 5G-Ausbau Neuer EU-Telekommunikationskodex voraussichtlich ab 20. Dezember 2018 in Kraft

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Anfang Dezember hat der VKU mit politischen Entscheidungsträgern in Brüssel über Errungenschaften der bisherigen Legislaturperiode und über den weiteren Ausbau digitaler Infrastruktur diskutiert. Im Dezember haben die EU-Minister den neuen EU-Telekommunikationsrechtsrahmen angenommen. Dieser soll am 20. Dezember 2018 in Kraft treten.


Welche Errungenschaften hat die Europäische Union in puncto Ausbau der digitalen Infrastruktur am Ende der Legislaturperiode zu verzeichnen? Welche Weichen müssen in Zukunft, insbesondere nach der Europawahl im Mai 2019, gestellt werden, um den notwendigen Ausbau leistungsfähiger digitaler Infrastruktur für eine europäische Gigabitgesellschaft voranzutreiben? Diese Fragen hat der VKU am 3. Dezember 2018 zusammen mit dem Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) und der Europaabgeordneten Angelika Niebler (Europäische Volkspartei) sowie Anthony Whelan, Direktor für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste in der EU-Kommission, im Rahmen eines parlamentarischen Abendessens im Europäischen Parlament in Brüssel diskutiert.

Vor etwa 60 Gästen wies VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche insbesondere auf die Bedeutung einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur mit Glasfaser und 5G als Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse innerhalb der EU hin. Kommunale Unternehmen haben sich in diesem Zusammenhang als verlässlicher Partner erwiesen. Auch in der kommenden Legislaturperiode müssen daher faire und verlässliche rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene sichergestellt werden. Zudem betonte sie, dass geplante und bereits getätigte Investitionen der kommunalen Unternehmen zu schützen sind, sowohl mit Blick auf ausstehende Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zum Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation als auch hinsichtlich der Bewertung und Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften. Auch die Gestaltung von Programmen für die kommende Förderperiode 2021 bis 2027 muss diesen Schutz sicherstellen.

Verabschiedung des Telekommunikationskodexes

Einen Tag nach dem parlamentarischen Abendessen von VKU und BREKO haben die EU-Minister den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation angenommen. Im Juni hatten Kommission, Parlament und Ministerrat bei den Verhandlungen zur Überarbeitung des EU-Telekommunikationsrechtsrahmens eine politische Einigung erzielt. Am 14. November 2018 nahm das Europäische Parlament die neuen Regelungen an. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen. Der Kodex soll am 17. Dezember 2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Drei Tage danach tritt er in Kraft. Die Umsetzungsfrist in nationales Recht beträgt zwei Jahre.

In Deutschland sind die Diskussionen im Rahmen des Umsetzungsprozesses bereits aufgenommen worden. Die Regelungen des Kodexes sollen im Zuge einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umgesetzt werden. Der VKU wird die Umsetzung aktiv begleiten und sich insbesondere auf die Regelungen zu Open Access konzentrieren. Beim neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmen wird es vor allem beim Umgang mit Ko-Investitionen, bei Bedingungen für Regulierungserleichterungen für das marktmächtige Unternehmen sowie bei symmetrischen Zugangsverpflichtungen und Ausnahmen davon für Open-Access-Netze auf die nationale Umsetzung ankommen.

EU-Förderung für WLAN-Hotspots in 224 deutschen Kommunen

Die EU-Kommission hat Anfang Dezember die Gewinner der ersten Ausschreibung des EU-Förderprogramms „WiFi4EU“ zum Ausbau von WLAN-Hotspots bekannt gegeben. Darunter sind 224 deutsche Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände. Eine vollständige Liste können Sie hier aufrufen. Die Gewinner erhalten einen Gutschein im Wert von 15.000 Euro. Das Förderprogramm sieht vor, dass die Kommunen die drahtlosen Internetzugänge innerhalb von 18 Monaten einrichten lassen und dass das Angebot mindestens drei Jahre aufrechterhalten wird. Die Kosten für die Netzanbindung und die Instandhaltung muss der Antragsteller selbst tragen. Der nächste Aufruf ist für Anfang 2019 vorgesehen.