Öffentliches WLAN - Neues EU-Förderprogramm Wifi4EU

Öffentliches WLAN – Neues EU-Förderprogramm Wifi4EU © koolander/stock.adobe.com

Das Förderprogramm „WiFi4EU“ der Europäischen Union (EU) bietet Kommunen finanzielle Unterstützung bei der Einführung eines kostenlosen öffentlichen WLAN-Netzes. Wifi4EU ist Teil des größeren „Connecting Europe Facility (CEF) Telecom“ Programms und fördert gezielt den Aufbau digitaler Infrastrukturen und Dienstleistungen für den digitalen europäischen Binnenmarkt. Hier erfahren Sie mehr über die Zielsetzung und die genauen Förderbindungen des Wifi4EU-Programms.

Mit der am 4. November 2017 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2017/1953 zur Förderung von Internetanbindungen in Kommunen wurde die rechtliche Grundlage für das Förderprogramm Wifi4EU geschaffen. Die Einzelheiten, wie die Auswahl- und Vergabekriterien, werden von der EU-Kommission im Jahresarbeitsprogramm der „Connecting Europe Facility“ (CEF) festgehalten. Ziel des Programms ist es, ein breitflächiges, kostenloses WLAN-Hochgeschwindigkeitsnetz auszurollen, das Kommunen auch dazu ermutigt, weitere digitale Dienstleistungen, beispielsweise im Tourismus, anzubieten. Insgesamt soll das Förderbudget voraussichtlich 120 Mio. Euro für den Zeitraum 2017 bis 2020 betragen.

Das Programm richtet sich gezielt an Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie können die Förderung in Form von Vouchers/Gutscheinen beantragen. Gefördert werden ausschließlich die Geräte- und Installationskosten der WLAN-Hotspots bis zu 100%. Nicht förderfähig sind wiederum die Betriebs- und Instandhaltungskosten. Der Betrieb des WLAN-Netzes muss deshalb für mindestens drei Jahre vom Empfänger zugesichert werden.

Die Förderanträge werden ausschließlich auf elektronischem Weg online über das WiFi4EU-Portal gestellt. Dort werden auch die erforderlichen Antragsunterlagen zum Download ein paar Wochen vor dem Start des ersten Förderaufrufs zur Verfügung gestellt. Erst am Tag des Förderaufrufs können die Unterlagen über die Funktion „Einreichen“ abgeschickt werden. Denn die Gutscheine werden nach dem Windhundverfahren vergeben. Gleichwohl wird nach dem Arbeitsprogramm 2017 der EU-Kommission eine ausgeglichene geografische Verteilung angestrebt. Ein Gutschein entspricht der Fördersumme von maximal 15.000 Euro. Es wird nur ein Gutschein pro Begünstigter vergeben. Für den ersten Förderaufruf sind 15 Mio. Euro eingeplant. Mindestens 15 Gutscheine sollen auf jeden Mitgliedstaat verteilt werden, sofern es entsprechend viele Anträge gibt. Gleichzeitig sollen nicht mehr als 8% des Budgets des jeweiligen Förderaufrufs auf ein Mitgliedsland entfallen. Wird einem Antragssteller die Förderung bewilligt, erhält der Empfänger insgesamt eineinhalb Jahre Zeit, die WLAN-Hotspots zu installieren.

Ferner werden an das geförderte WLAN-Netz verschiedene Anforderungen gestellt: Die WLAN-Hotspots müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, d.h., es dürfen keine direkten oder indirekten Entgelte, auch nicht über Werbung oder die Übermittlung personenbezogener Daten, erhoben werden. Darüber hinaus dürfen bereits bestehende private oder öffentliche kostenlose WLAN-Netze durch Wifi4EU nicht dupliziert werden. Abschließend müssen sich die Antragssteller dazu verpflichten, die Beschaffung der Ausrüstung bzw. der Installationsdienste sowie den Betrieb nach dem geltenden Recht sicherzustellen.

Zu den weiteren Schritten: Der erste Förderaufruf ist für Ende 2017 oder Anfang 2018 geplant. Der zweite und dritte Förderaufruf mit einem Budget von 45 Millionen Euro folgen im zweiten und vierten Quartal 2018.

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