MsbG: BNetzA eröffnet Festlegungsverfahren zur Anpassung der MaKo für das ab 2020 anzuwendende „MsbG-Zielmodell“ (1. Phase) GPKE, WiM Strom, MPES angepasst sowie weitere Vorgaben

Juni 2018: Das am 02.09.2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) enthält mit dem zentralen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die maßgeblichen Regeln für den „Smart-Meter-Rollout“ in Deutschland.

Für dessen übergangsweise Umsetzung im Strom- und Gassektor hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits Ende 2016 die Festlegungen und Vorgaben zur prozessualen Anpassung der Marktkommunikation für das seit Oktober 2017 gültige „MsbG-Interimsmodell“ veröffentlicht. Im Stromsektor ist dies jedoch bis Ende 2019 befristet.

Daher hat am 15. Juni 2018 die BNetzA (Beschlusskammer 6) nun die erste Phase des entsprechenden Festlegungsverfahrens zur prozessualen Anpassung der Marktkommunikation im Stromsektor [Az.: BK6-18-032] für das ab 2020 anzuwendende „MsbG-Zielmodell“ eröffnet.