Mobilfunkstandard 5G: Rolle kommunaler Unternehmen

Die Potenziale des nächsten Mobilfunkstandards, kurz 5G, sind beeindruckend: Eine enorme Geschwindigkeit im Up- und Download, vor allem aber die Übertragung von Daten in Echtzeit.
Bislang verliefen die Entwicklungen im Mobilfunk eher evolutionär. 5G dagegen ist eine echte Revolution. Der Fokus ist hier nicht das Mobiltelefon oder das Smartphone. Der 5G-Standard ist für das Netz der Dinge (IoT) optimiert, also für Milliarden vernetzter Endgeräte, die miteinander und mit den Menschen kommunizieren. Intelligente Verkehrssysteme und autonomes Fahren werden möglich, ebenso Machine-to-Machine-Kommunikation, Predictive Maintenance oder die Digitalisierung der Energiewende – alles Anwendungen, die für kommunale Unternehmen schon heute wichtig sind und neue Geschäftsfelder eröffnen können.
Versteigerung bundesweiter und Vergabe lokaler und regionaler Frequenzen
Generell werden unter 5G die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz zusammengefasst. Die Frequenzen werden durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) versteigert. Derzeit werden die konkreten Vergabebedingungen und Auktionsregeln festgelegt. Die Vergabebedingungen regeln, welche Rechte und Pflichten mit der Nutzung der Frequenzen verbunden sind, z. B. auch Auflagen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Die Auktionsregeln betreffen die konkrete Durchführung der Versteigerung. Der Nutzungszeitraum für die Frequenzen läuft bis 2040.
An der Versteigerung der bundesweiten Frequenznutzungsrechte werden sich – aller Voraussicht nach – die drei in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone sowie Telefónica beteiligen. Daneben wird die BNetzA Frequenzen im Bereich 3,7 GHz bis 3,8 GHz zur lokalen und regionalen Nutzung bereitstellen. Ziel ist es dabei, dass Antragsteller flexibel und bedarfsgerecht regionale und lokale Zuteilungen erhalten können.
Streitpunkt Nationales Roaming
In den letzten Wochen wurde intensiv darüber diskutiert, die Mobilfunknetzbetreiber zu einem nationalen Roaming zu verpflichten, also der gemeinsamen Nutzung der Netze. Befürworter führten an, dass so eine schnellere Flächendeckung erreicht werden könnte. Das Bundeskartellamt hatte zudem mit mehr Wettbewerb im Mobilfunkmarkt argumentiert. Für den Markteintritt eines 4. Netzbetreibers sei ein nationales Roaming ebenso wie die Verpflichtung zu Vorleistungsangeboten notwendig, da die Markteintrittsbarrieren ansonsten zu hoch seien.
Die Gegner eines verpflichtenden nationalen Roaming führten dagegen die Möglichkeit zur „Trittbrettfahrerei“ von Akteuren ohne ein eigenes Netz an, die die hohen Investitionen in ein 5G-Netz entwerten bzw. von vornherein unattraktiv machen.
Die BNetzA argumentiert letztlich, dass die Mobilfunknetzbetreiber nur dann zu einem nationalen Roaming verpflichtet werden könnten, wenn eine beträchtliche Marktmacht vorliegt, die aber bislang nicht festgestellt wurde. Allerdings weist die BNetzA auch darauf hin, dass ein generelles Diskriminierungsverbot besteht, da der Marktzutritt aufgrund der beschränkten Ressource „Frequenz“ begrenzt ist.
5G – Thema für kommunale Unternehmen
Mit 5G werden viele Anwendungen möglich bzw. verbessert, die für kommunale Unternehmen schon heute wichtig sind und in Zukunft neue Geschäftsfelder eröffnen können. Ganz generell wird 5G sowohl in smart cities als auch bei der Sicherstellung von Chancengleichheit in ländlichen Räumen eine wichtige Rolle spielen. Dabei sind für kommunale Unternehmen verschiedene Rollen denkbar, die letztlich auch von den konkreten Vergabebedingungen abhängen. So können kommunale Unternehmen Partner der Kommune bei der Standortentwicklung für 5G sein und die Antennenstandorte mit Glasfaser anschließen oder aber – auf Basis lokaler und regionaler Frequenzen oder von Vorleistungsangeboten – 5G-basierte Dienste und Anwendungen vor Ort realisieren.
Nächste Schritte
Die BNetzA wird die konkreten Marktregeln für 5G am 24. September 2018 bekannt geben.
Der VKU lädt gemeinsam mit dem BUGLAS zu einem Workshop zur möglichen Rolle kommunaler Unternehmen in Sachen 5G ein. Am 11. Oktober 2018 von 11:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr beim VKU in Berlin diskutieren wir hierüber mit Vertretern von Politik, Behörden und Ausrüstern. Nähere Informationen folgen in Kürze. Sie können sich bereits jetzt unter events@buglas.de anmelden.