5G-Frequenzen
Gericht bestätigt Entscheidung bei 5G-Frequenz-Versteigerung

Der Mobilfunkbetreiber Telefónica Deutschland hat einen Rechtsstreit um die Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen verloren. Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu dem Prozedere seien rechtmäßig gewesen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

30.06.20

Der Mobilfunkbetreiber Telefónica Deutschland hat einen Rechtsstreit um die Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen verloren. Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu dem Prozedere seien rechtmäßig gewesen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Telefónica hatte sich unter anderem beschwert, dass 100 MHz ausgeklammert worden waren und das Angebot so künstlich verknappt wurde. Die zurückgehaltenen Frequenzen im Bereich von 3700 bis 3800 MHz wurden für regionale und lokale Zuteilungen vorbehalten, darunter inzwischen auch die 5G-Campus-Netze, welche grundstücksbegrenzt von Unternehmen per Antrag erworben werden können. Nun besteht die Hoffnung, dass die Vergabe von regionalen Frequenzen für Smart City und Smart Country Anwendungen zügig für eine Vergabe vorbereitet werden.

Der VKU äußerte sich wie folgt:

„Das Urteil verschafft den bereits aktiven kommunalen Unternehmen die nötige Rechtssicherheit, um den begonnenen Aufbau von lokalen 5G-Campusnetzen für Industrie und Mittelstand vor Ort tatkräftig fortzusetzen und so mit digitaler Daseinsvorsorge die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsstandorts langfristig zu stärken. Der VKU hofft, dass mit diesem Mehr an Rechtssicherheit auch die Nachfrage seitens der Industrie und des Mittelstandes nach eigenen 5G-Campus-Netzen steigt. Kommunale Unternehmen vor Ort können hier Partner sein. Außerdem ist es notwendig, dass zukünftig auch regionale 5G-Frequenzen kommunalen Unternehmen für Smart-City-Anwendungen zugeteilt werden können.“

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