BMVI veröffentlicht überarbeitete Förderrichtlinien für den Breitbandausbau

Anfang Juli hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die überarbeitete Förderrichtlinie für den Breitbandausbau bekanntgegeben. Tenor: Nur noch Förderung von Glasfaser und dies einfacher und unbürokratischer. Damit greift das BMVI wesentliche Forderungen des VKU auf.
Allerdings: Das Förderprogramm setzt nach wie vor bei der Verbesserung des Angebots von Breitbandanschlüssen in unterversorgten Gebieten an, wo absehbar nicht mit einem eigenwirtschaftlichen Ausbau zu rechnen ist. Deshalb schlägt der VKU gemeinsam mit BREKO und BUGLAS eine Ergänzung des Instrumentenkastens vor: Mit einem Teil der zur Verfügung stehenden Fördermittel sollten Anreize für eine höhere Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen bis direkt ins Gebäude geschaffen werden, z. B. mit Gutscheinen bzw. so genannten Vouchern.
Zu der überarbeiteten Förderrichtlinie im Einzelnen:
Das Verfahren für die Antragstellung soll wesentlich schneller und effizienter werden, um alle noch verbliebenen weißen Flecken (verfügbare Bandbreite unter 30 Mbit/s) schneller an das Gigabit-Netz anzuschließen. Der Startschuss für die Antragstellung ist der 1. August 2018. Künftig gilt:
- Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben, bekommen die Möglichkeit für ein Technik-Upgrade. Sie können ihr Projekt noch bis Jahresende 2018 auf Glasfaser umstellen.
- Der Bund stockt hierfür seinen Anteil entsprechend auf. Die Länder können den höheren Eigenmittelbeitrag der Kommune übernehmen.
- Künftig werden die Anträge nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet. Die anschließende Bewertung jedes Antrages erfolgt anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs. Dies ersetzt das bisherige Scoring-Modell.
- Für die Antragstellung durch eine Kommune reicht es in Zukunft aus, mit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets nachzuweisen.
- Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell) ist künftig nicht mehr erforderlich.
- Ein detaillierter Finanzierungsplan ist künftig zur Antragstellung nicht mehr erforderlich. Die einreichende Kommune nimmt bei Antragstellung eine vorläufige Schätzung des voraussichtlichen Förderbedarfs vor.
- Der Förderhöchstbetrag des Bundes wird von 15 auf 30 Millionen Euro erhöht.
- Eine mögliche Verteuerung der Projekte im Zuge der Ausschreibung der Vorhaben wird in Zukunft berücksichtigt. Ab sofort ist für die Bundesförderung der im Ausschreibungsverfahren ermittelte Marktpreis maßgeblich. Die Schätzung einer Kommune bei Antragstellung ist lediglich ein Richtwert.
- Die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von 10 Prozent durch die Länder ist nicht mehr nur bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren möglich, sondern auch bei finanzschwachen Kommunen.
- Das Markterkundungsverfahren wird von 4 auf 8 Wochen verlängert. Dies ermöglicht es den Telekommunikationsunternehmen, die hohe Anzahl von gleichzeitigen Markterkundungsverfahren zu bedienen und deutlich detailreichere Angaben zu machen.
- Das jeweilige Telekommunikationsunternehmen muss seine Meldung im Markterkundungsverfahren durch einen validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau untermauern.
- In einem Förderprojekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in Frage gestellt wird, kann die Fördersumme nachträglich angehoben werden. Unerwartete Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden Angebots und die damit entstehende größere Wirtschaftlichkeitslücke sollen damit ausgeglichen werden.
Gemeinsam mit dem Projektträger für das Förderprogramm, der atene KOM, lädt der VKU seine Mitgliedsunternehmen zu einem Workshop ein, in dem wir über alle relevanten Änderungen der Förderrichtlinie, der Antragstellung, des Verfahrensablaufs und der Nebenbestimmungen informieren und Fragen beantworten. Der Workshop findet am 05. September 2018 von 09.00 – 12.30 Uhr bei der atene KOM in der Invalidenstr. 91 in 10115 Berlin statt. Bitte melden Sie sich möglichst bis zum 24. August 2018 unter telekommunikation(at)vku(dot)de an.
Neben der Aktualisierung der bestehenden Richtlinie hat das Ministerium einen weiteren Schritt in der Förderung angekündigt: Ein komplett neues Programm soll ab Mitte 2019 die Förderung in Gebieten ermöglichen, die bereits an schnelles Internet angebunden, aber noch nicht gigabitfähig erschlossen sind.
In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion bekräftigt die Bundesregierung nochmals ihr Ziel, bis 2025 einen flächendeckenden Ausbau mit Gigabitnetzen zu erreichen.
Zudem fragt die FDP, inwiefern Satelliten bei der Breitbandanbindung ländlicher Räume eine Alternative sein können. Laut Bundesregierung hat man bei den Ausbauplänen zwar einen technologieneutralen Ansatz. Die Satellitentechnik ist aber nur bedingt eine Alternative. Sie können zwar an entlegenen Punkten einen Zugang bereitstellen, die langen Signallaufzeiten führen aber zu erheblichen Verzögerungen. Satelliten können deshalb letztlich kein vollwertiger Ersatz für Festnetz- oder Mobilfunkzugänge sein