Breitbandförderung
Bayerns Breitbandförderprogramm für „graue Flecken“

Die Europäische Kommission hat die neue bayrische Gigabitrichtlinie nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Damit kann in Bayern der geförderte Breitbandausbau in sogenannten „grauen Flecken“ ab voraussichtlich März beginnen. Insgesamt werden 3 Mrd. Euro in Etappen von 500 Mio. Euro pro Jahr bis 2025 aufgewendet, um den Gigabit-Ausbau weiter voranzubringen. Kommunen können wie bisher bei der Förderung das Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell wählen.

27.01.20

Die Europäische Kommission hat die neue bayrische Gigabitrichtlinie nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Damit kann in Bayern der geförderte Breitbandausbau in sogenannten „grauen Flecken“ ab voraussichtlich März beginnen. Insgesamt werden 3 Mrd. Euro in Etappen von 500 Mio. Euro pro Jahr bis 2025 aufgewendet, um den Gigabit-Ausbau weiter voranzubringen. Kommunen können wie bisher bei der Förderung das Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell wählen.

Anders als das Bundesprogramm wird das bayrische Förderprogramm eine Aufgreifschwelle beinhalten. Gefördert werden können Privathaushalte mit Landesfördermitteln, die keinen oder nur einen NGA-Anschluss haben, also einen Anschluss der über 30 Mbit/s im Download (DL) leisten kann (weiße und graue NGA-Flecken), aber trotzdem nicht mehr als 100 Mbit/s im DL erreicht. Unternehmen und Gewerbetreibende haben einen Anspruch auf Förderung, sollten sie über keinen Anschluss verfügen, der symmetrischen Bandbreiten von 200 Mbit/s garantiert. Zusätzlich sind auch die Unternehmen förderfähig, die bisher einen Anschluss (zumeist Kabel) mit bis zu 500 Mbit/s im Download nutzen konnten, doch in der Upload-Rate unter 200 Mbit/s blieben.

Die Zielinfrastruktur, die mit den Fördergeldern errichtet werden soll, ist auf den ersten Blick technologieneutral formuliert. Effektiv ist es aber eine Förderrung für Glasfasernetze bis ins Haus und/oder die Wohnung (FttB/FttH). Förderfähige Privathaushalte müssen demnach mit mindestens 200 Mbit/s symmetrischer Datenrate ausgestattet werden, wenn Fördergelder aufgewendet werden. Unternehmen müssen hingegen mit einem Gigabit symmetrischer Datenrate erschlossen werden. Insgesamt soll es mindestens zu einer Verdoppelung der Upload- und Download-Geschwindigkeit gegenüber dem bestehenden NGA-Netzes kommen.

Auch weiterhin muss vorher ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden, um abzusehen wo in den nächsten drei Jahren Unternehmen den privatwirtschaftlichen Ausbau planen.

Die Einführung einer Aufgreifschwelle und Ausgestaltung der Zielinfrastruktur führt zu einer Priorisierung der Förderung auf die Gebiete, die von der bisherigen weißen Flecken Förderung nicht profitieren konnten, aber im Zuge von steigenden Anforderungen an das Breitbandnetz, verursacht durch immer datenintensivieren Diensten, ins Hintertreffen geraten sind. Durch die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s bei Privathaushalten erhofft sich die Landesregierung aber auch, dass Netze, die erst in den letzten Jahren auf diese Geschwindigkeit aufgerüstet wurden, nicht Teil des Zielgebiets sind. Noch wichtiger ist jedoch, dass durch die Maßnahmen keine potenzielle Infrastruktur mit sehr hoher Kapazität (z. B. FTTH/B oder Docsis 3.1) überbaut werden.

Dagegen ist die Bundesförderrichtlinie, welche im Moment zur Notifizierung bei der EU liegt, ohne eine explizite Aufgreifschwelle formuliert worden. Alle weißen und grauen Flecken, die in den nächsten drei Jahren nicht über den Markt entsprechend ausgebaut werden, sind potenziell förderfähig. Nicht förderfähig sind gigabitfähige Netze, einschließlich FTTB/H und HFC-Netze. Gefördert werden Anschlüsse die mindestens eine Übertragungsleistung von einem Gigabit symmetrisch aufweisen. Während Bayern versucht kürzlich geförderte Gebiete durch eine Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s zu schützen, spricht das Bundesförderprogramm explizit von einem Investitionsschutz von 3 Jahren, der maximal bis Ende 2022 laufen soll. Angesichts der Verzögerung ist dieses Datum inzwischen nicht mehr fristgerecht.

Gebiete, in denen zwei oder mehr Netze mit schnellen Breitbandverbindungen von mindestens 30 Mbit/s vorhanden sind, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. So sind unter dem Bundesprogramm generell HFC-Netze ausgeschlossen und damit auch eine notwendige Aufrüstung auf symmetrische Gigabit-Geschwindigkeiten für Gewerbetreibende.

Weitere Informationen zu der Bayrischen Gigabitrichtlinie finden Sie im Schreiben der Kommission an den Mitgliedsstaat.